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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Thomas Z. •

Sehr geehrter Herr Brehm, Ihre Nebeneinkünfte betragen 1,4 Mio Euro. Sie sind vom Finanziellen her eher ein Abgeordneter im Nebenerwerb. Wie verträgt sich das mit Entscheidungen (Gewissen oder €)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de vom 01. August 2021, in der Sie sich mit meinen Nebeneinkünften befassen. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.

Ich möchte betonen, dass die pauschale Darstellung der Nebeneinkünfte das tatsächliche Bild leider sehr verfälscht. Während Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH´s und AG´s) oder Teilhaber von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG´s, GbR´s und OHG´s) und auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder von sonstigen Anstellungsverhältnissen nur ihr Geschäftsführergehalt, bzw. Ihre Tätigkeitsvergütung (nicht aber ihre Gewinnanteile) veröffentlichen müssen, müssen Selbständige und Freiberufler sowie Einzelunternehmer (auch Landwirte) ihren Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) der Bundestagsverwaltung offen legen. Die dort genannte Summe ist aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Einkommen anderer Abgeordneter. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte ist zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Steuerberaterversorgung). Diese Summe - nach Abzug der oben genannten Parameter - wäre dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften anderer Abgeordneter. Leider wird dies in dieser Differenziertheit nur sehr selten dargestellt. Aus diesem Grund führen Freiberufler und Landwirte leider immer das Ranking der Nebeneinkünfte an und stehen damit im Fokus der Betrachtungen. Dieses sachgerecht zu ändern zum Zwecke der absoluten Transparenz ist für die kommende Legislaturperiode vorgesehen und ist aus meiner Sicht dringend notwendig. Deshalb ist selbstverständlich die von Ihnen genannte Summe der Brutto-Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) und nicht meine Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Ich setze mich seit Anfang an sehr entschieden dafür ein, Abhängigkeiten aufzudecken und absolute Transparenz zu schaffen. Das ist wichtig für eine unabhängige Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag und für die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger. Das vorliegende System der Veröffentlichung ungleicher Parameter ist leider dazu nicht geeignet. Derzeit wird Ungleiches gleich behandelt (Einkommen und Bruttoumsatz). Zudem wird derzeit auch in keiner Weise offen gelegt, welche sonstigen Abhängigkeiten bestehen, die eine freie Mandatsausübung ebenfalls beeinflussen könnten. Hier sehe ich z.B. berufliche Rückkehrrechte von Abgeordneten in ihren ursprünglichen Beruf und eine damit verbundene Beschäftigungsgarantie nach der Abgeordnetentätigkeit. Dies kann bei einem großen Konzern sein, oder in einer sonstigen Organisation mit politischer Relevanz. Das wird auch aus meiner Sicht dem zu unterstützenden Ziel der Transparenz nicht gerecht. Gerade Selbständige haben hier aus meiner Sicht - bei einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, die für mich selbstverständlich ist - keinerlei Abhängigkeiten, was die freie Mandatsausübung sogar unterstützt.

Es ist uns Gott sein Dank gelungen für die kommende Legislaturperiode hier Änderungen vorzunehmen, die aus meiner Sicht richtig und notwendig sind. So werden nun die echten Einkünfte (auch Einkünfte aus Beteiligungen) angegeben, nicht mehr der Bruttoumsatz. Alle Abgeordneten müssen entsprechend andere Abhängigkeiten, wie oben beschrieben (z.B. Rückkehrrechte etc.) angeben. Zudem kommt es zu einer vertiefenden Kontrolle durch die Bundestagsverwaltung, bzw. einer unabhängigen Compliance-Kommission. Dafür habe ich mich immer eingesetzt. Leider ist es nicht gelungen, auch die Beteiligungsstrukturen der Parteien mit aufzudecken. Das wäre mir auch sehr wichtig gewesen, das ist aber an der SPD und den Oppositionsparteien gescheitert. Dieses sollten wir aber auch zukünftig dringend noch umsetzen..

Wir sehen in der aktuellen Debatte, wie Nebentätigkeiten herangezogen werden, ohne, dass sie in den meisten Fällen in Relation zu dem Erreichtem stehen - sowohl positiv als auch negativ. Die bloße Reduzierung des Abgeordneten auf diese Zahl führt zu pauschalisierenden Urteilen und Forderungen, die allzu häufig nicht in einem Gesamtkontext gesehen werden. Nicht dass wir uns falsch verstehen. Die aktuellen Vorwürfe - sollten sie sich im Verlaufe der Rechtsverfahren bestätigen - sind aus meiner Sicht rechtlich, ab er vor allem moralisch nicht mit meiner Auffassung einer freien Mandatsausübung vereinbar. Sie beschädigen leider alle und sind daher zutiefst zu verurteilen. Wer Geschäfte macht, die im Zusammenhang mit dem Mandat zu sehen sind, handelt aus meiner Sicht zutiefst unmoralisch. Es kann aber nicht sein, dass eine berufliche Tätigkeit, die schon weit vor dem politischen Mandat, z.B. in Form einer Selbständigkeit oder einem Freiberuf bestand, hier in einen Topf mit den zu verurteilenden Handlungen mancher Abgeordneter gesteckt wird. Dagegen wehre ich mich entschieden.

Meine Kanzlei besteht in der dritten Generation. Zahlreiche Steuerberater und sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich mit großer Sorgfalt um die Anliegen der Mandanten, die allesamt in keiner Verbindung mit meiner Arbeit im Deutschen Bundestag stehen. Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu großem Dank verpflichtet für ihr Engagement, dieses Engagement macht mein politisches Engagement möglich. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen und meine Tätigkeit aufzugeben, wäre aus meiner Sicht der absolut falsche Weg. Andernfalls würde es bedeuten, dass faktisch keine Selbständigen und Freiberufler mehr die Möglichkeit hätten, im Bundestag vertreten zu sein. Allzu oft kommt der Vorwurf, dass das Parlament nicht mehr von allen Berufsgruppen vertreten ist.

Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese allgemeinen Erfahrungswerte aus der Praxis in die Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann. Das habe ich auch von Anfang an so kommuniziert. Das war aber auch immer Grundlage der Politik der Union. Der ebenfalls oftmals geäußerten Kritik, es wären nicht genug Fachleute im Parlament, wollte ich immer entschieden entgegen treten. Diese Fachkenntnisse kann meiner Überzeugung nach nur aufrechterhalten werden, wenn ein Abgeordneter während seiner Mandatsausübung sensibilisiert für die Praxis bleibt. Dies kann nicht dadurch erreicht werden, dass eine fachspezifische Nebentätigkeit zum Start der Mandatsausübung aufgegeben wird, sondern indem man ständig am Ball bleibt - das gilt gerade in der Steuergesetzgebung. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man aus der Abgeordnetentätigkeit keinerlei Vorteile für die selbständige Tätigkeit annimmt. Es muss aus meiner Sicht daher bei der Betrachtung darauf geachtet werden, was der Abgeordnete vor seiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag gearbeitet hat und man sollte stark sensibilisiert sein, welche Tätigkeiten er während der Abgeordnetentätigkeit neu aufgenommen hat.

Lassen sie mich diese Argumentation noch um eine persönliche Sichtweise anreichern. Es gilt allgemein das Verständnis, dass Bundestagsabgeordnete Experten auf ihrem Gebiet sein sollen. Viele der Abgeordneten können diese Expertise erst wahrnehmen, wenn sie sich mit entsprechend hohem Zeitaufwand in eine Thematik während ihrer Wahlperiode eingelesen und eingearbeitet haben. Die Systematik von Finanzen, speziell der Steuern, ist nicht ohne Grund eines der schwierigsten Gebiete, über die der Bundestag Entscheidungen treffen muss. Hier ist Spezialwissen aus meiner Sicht nicht einfach zu erwerben, ohne den beruflichen Hintergrund.

Mir ist es durch meine berufliche Tätigkeit vor dem Abgeordnetenmandat aber auch während des Mandates als Steuerberater möglich, diese Einarbeitung und Recherche von Themen zur Beurteilung von Fragen schnell vorzunehmen. Dadurch bin ich sofort in der Lage, anstehende Gesetzesvorhaben und auch innovative Neuerungen ohne Einarbeitungszeit zu beurteilen. Diese Zeitersparnis kann ich für eine wesentliche intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag nutzen.

Seien Sie an dieser Stelle versichert, dass es seit über 30 Jahren meine besondere Leidenschaft ist, politisch intensiv zu arbeiten. Das unterstreicht meine langjährige Tätigkeit in führender Position in der Kommunalpolitik. Aber auch im Bundestag arbeite ich mit voller Leidenschaft und 100%tigem Einsatz. Mit über hundert gehaltenen Reden im Deutschen Bundestag bin ich an Platz zwei der meist gehaltenen Reden im Bundestag in dieser (meiner ersten) Wahlperiode und zudem ich konnte zahlreiche Gesetzesvorhaben als verantwortlicher Berichterstatter bearbeiten und begleiten. Gerade in der jetzigen Corona-Pandemiezeit kann ich darüber hinaus meine Erfahrungen mit der Beantragung von Hilfen in meine tägliche Arbeit als Bundestagsabgeordneter einbringen und für die Kolleginnen und Kollegen immer für alle Fragen und Videokonferenzen in ihrem Wahlkreis zur Verfügung stehen.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass es keinerlei Überschneidung meiner Arbeit im Deutschen Bundestag mit den Interessen der von mir vertretenen Mandanten gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Meine Kanzlei vertritt in der dritten Generation mittelständische Firmen aus meiner Heimatregion Nürnberg. Die allgemeinen Erfahrungen aus der Praxis sind unverzichtbar und wertvoll für die Sacharbeit im zuständigen Ausschuss und im Parlament. Das ist einer sachgerechten Besteuerung in Deutschland dienlich.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Aufklärung beitragen und etwaige Missverständnisse ausgeräumt haben. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und stehe weiterhin gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

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