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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Gerhard F. •

Frage an Sebastian Brehm von Gerhard F. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Hallo Herr Brehm,

Sie haben mir heute auf meine (schon vergessene) Frage vom August 2019 (!) ausführlich geantwortet. Erst mal vielen Dank dafür. Meine beiden einfachen und kurzen Fragen haben Sie aber leider nicht beantwortet:

Wie viel der genannten Summe von ca. 1,4 Mio fließt Ihnen persönlich als Einnahme zu?
Wie hoch ist Ihr Zeitaufwand, um diese Nebeneinkünfte zu erzielen?

Das wären 2 Zahlen, mit denen Sie ganz einfach Licht ins nach wie vor bestehende Dunkel bringen könnten.

Gruß aus München
Gerhard Fenzl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fenzl,

vielen Dank für ihre Rückfrage vom 05. März 2021 bezüglich meiner Nebentätigkeiten. Gerne nutze ich noch einmal die Möglichkeit, ausführlich Auskunft zu geben und möchte dazu noch einmal die Gelegenheit ergreifen meine Denkweise darzulegen, damit Sie verstehen in welchem Kontext ich Ihre Fragen beantwortet sehen möchte.

Ich kann nur noch einmal betonen, dass die pauschale Darstellung der Nebeneinkünfte das tatsächliche Bild leider sehr verfälscht. Während Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH´s und AG´s) oder Teilhaber von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG´s, GbR´s und OHG´s) und auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder von sonstigen Anstellungsverhältnissen nur ihr Geschäftsführergehalt, bzw. Ihre Tätigkeitsvergütung (nicht aber ihre Gewinnanteile) veröffentlichen müssen, müssen Selbständige und Freiberufler sowie Einzelunternehmer (auch Landwirte) ihren Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) der Bundestagsverwaltung offen legen. Die dort genannte Summe ist aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Einkommen anderer Abgeordneter. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte ist zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Steuerberaterversorgung). Diese Summe - nach Abzug der oben genannten Parameter - wäre dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften anderer Abgeordneter. Leider wird dies in dieser Differenziertheit nur sehr selten dargestellt. Aus diesem Grund führen Freiberufler und Landwirte leider immer das Ranking der Nebeneinkünfte an und stehen damit im Fokus der Betrachtungen. Dieses sachgerecht zu ändern ist zum Zwecke der absoluten Transparenz dringend notwendig. Deshalb ist selbstverständlich die von Ihnen genannte Summe der Brutto-Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) und nicht meine Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass auch ich dem Steuergeheimnis unterliege und meine Einkünfte nicht öffentlich mache. Sehr gerne werde ich diese aber künftig nach den neuen Transparenzregeln veröffentlichen und gegenüber der Bundestagsverwaltung offen legen. Ich unterstütze nachdrücklich die neuen Transparenzregeln, das kann ich an dieser Stelle nur noch einmal betonen, denn ich würde mit Sicherheit nicht mehr an der Spitze der Nebenverdienste stehen.

Ich setze mich seit Anfang an sehr entschieden dafür ein, Abhängigkeiten aufzudecken und absolute Transparenz zu schaffen. Das ist wichtig für eine unabhängige Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag und für die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger. Das vorliegende System der Veröffentlichung ungleicher Parameter ist leider dazu nicht geeignet. Derzeit wird Ungleiches gleich behandelt (Einkommen und Bruttoumsatz). Zudem wird derzeit auch in keiner Weise offen gelegt, welche sonstigen Abhängigkeiten bestehen, die eine freie Mandatsausübung ebenfalls beeinflussen könnten. Hier sehe ich z.B. berufliche Rückkehrrechte von Abgeordneten in ihren ursprünglichen Beruf und eine damit verbundene Beschäftigungsgarantie nach der Abgeordnetentätigkeit. Dies kann bei einem großen Konzern sein, oder in einer sonstigen Organisation mit politischer Relevanz. Das wird auch aus meiner Sicht dem zu unterstützenden Ziel der Transparenz nicht gerecht. Dies sollte ebenfalls bei den neuen Bestimmungen offen gelegt werden. Gerade Selbständige haben hier aus meiner Sicht - bei einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, die für mich selbstverständlich ist - keinerlei Abhängigkeiten, was die freie Mandatsausübung sogar unterstützt. Eine vertiefenden Kontrolle durch die Bundestagsverwaltung oder einer Compliance-Kommission und der damit verbundenen erweiterten Offenlegung spricht aus meiner Sicht nichts entgegen.

Wir sehen in der aktuellen Debatte, wie Nebentätigkeiten als Messwert für die eigene Leistung herangezogen werden, ohne, dass sie in den meisten Fällen in Relation zu dem Erreichtem stehen - sowohl positiv als auch negativ. Die bloße Reduzierung des Abgeordneten auf diese Zahl führt zu pauschalisierenden Urteilen und Forderungen, die allzu häufig nicht in einem Gesamtkontext gesehen werden. Nicht dass wir uns falsch verstehen. Die aktuellen Vorwürfe - sollten sie sich im Verlaufe der Rechtsverfahren bestätigen - sind aus meiner Sicht rechtlich, ab er vor allem moralisch nicht mit meiner Auffassung einer freien Mandatsausübung vereinbar. Sie beschädigen leider alle und sind daher zutiefst zu verurteilen.

Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese allgemeinen Erfahrungswerte aus der Praxis in die Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann. Das habe ich auch von Anfang an so kommuniziert. Das war aber auch immer Grundlage der Politik der Union. Der ebenfalls oftmals geäußerten Kritik, es wären nicht genug Fachleute im Parlament, wollte ich immer entschieden entgegen treten. Diese Fachkenntnisse kann meiner Überzeugung nach nur aufrechterhalten werden, wenn ein Abgeordneter während seiner Mandatsausübung sensibilisiert für die Praxis bleibt. Dies kann nicht dadurch erreicht werden, dass eine fachspezifische Nebentätigkeit zum Start der Mandatsausübung aufgegeben wird, sondern indem man ständig am Ball bleibt - das gilt gerade in der Steuergesetzgebung. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man aus der Abgeordnetentätigkeit keinerlei Vorteile für die selbständige Tätigkeit annimmt. Es muss aus meiner Sicht daher bei der Betrachtung darauf geachtet werden, was der Abgeordnete vor seiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag gearbeitet hat und man sollte stark sensibilisiert sein, welche Tätigkeiten er während der Abgeordnetentätigkeit neu aufgenommen hat.

Lassen sie mich diese Argumentation noch um eine persönliche Sichtweise anreichern. Es gilt allgemein das Verständnis, dass Bundestagsabgeordnete Experten auf ihrem Gebiet sein sollen. Viele der Abgeordneten können diese Expertise erst wahrnehmen, wenn sie sich mit entsprechend hohem Zeitaufwand in eine Thematik während ihrer Wahlperiode eingelesen und eingearbeitet haben. Die Systematik von Finanzen, speziell der Steuern, ist nicht ohne Grund eines der schwierigsten Gebiete, über die der Bundestag Entscheidungen treffen muss. Hier ist Spezialwissen aus meiner Sicht nicht einfach zu erwerben, ohne den beruflichen Hintergrund.

Mir ist es durch meine berufliche Tätigkeit vor dem Abgeordnetenmandat aber auch während des Mandates als Steuerberater möglich, diese Einarbeitung und Recherche von Themen zur Beurteilung von Fragen schnell vorzunehmen. Dadurch bin ich sofort in der Lage, anstehende Gesetzesvorhaben und auch innovative Neuerungen ohne Einarbeitungszeit zu beurteilen. Diese Zeitersparnis kann ich für eine wesentliche intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag nutzen. Es ergibt sich ein wesentlich zeiteffizienteres Arbeiten mit Fokus auf das Wesentliche. Dies ermöglicht es mir im Umkehrschluss ebenso wieder, meiner Nebentätigkeit Zeit einzuräumen, um aus der Praxis zu lernen. Seien Sie an dieser Stelle versichert, dass es seit über 30 Jahren meine besondere Leidenschaft ist, politisch intensiv zu arbeiten. Das unterstreicht meine langjährige Tätigkeit in führender Position in der Kommunalpolitik. Aber auch im Bundestag arbeite ich mit voller Leidenschaft und 100%tigem Einsatz. Mit über hundert gehaltenen Reden im Deutschen Bundestag bin ich derzeit an Platz zwei der meist gehaltenen Reden im Bundestag in dieser (meiner ersten) Wahlperiode und zudem ich konnte zahlreiche Gesetzesvorhaben als verantwortlicher Berichterstatter bearbeiten und begleiten. Gerade in der jetzigen Corona-Pandemiezeit kann ich darüber hinaus meine Erfahrungen mit der Beantragung von Hilfen in meine tägliche Arbeit als Bundestagsabgeordneter einbringen und für die Kolleginnen und Kollegen immer für alle Fragen und Videokonferenzen in ihrem Wahlkreis zur Verfügung stehen.

Der Zeitaufwand, um angesprochene Umsätze zu erwirtschaften ist nicht eindeutig beantwortbar. Viele der Mandate meiner Kanzlei, die in die Summe einfließen, werden im Namen meiner Kanzlei von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (inklusive angestellter Berufsträger) eigenverantwortlich und selbständig erwirtschaftet. Weil sie gerade in meinem Namen erzielt werden, müssen Sie auch von mir angegeben werden. Diese wertvolle Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält mir den Rücken frei für meine politische Leidenschaft. Da die Ausübung meines Mandats, ebenso wie die Tätigkeit als Steuerberater besondere Erfüllung bringt, messe ich nicht die Zeit, um meiner Arbeit gewissenhaft nachzukommen. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit meiner Aufgabe im Deutschen Bundestag mit vollem Einsatz gerecht zu werden.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass es keinerlei Überschneidung meiner Arbeit im Deutschen Bundestag mit den Interessen der von mir vertretenen Mandanten gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Meine Kanzlei vertritt in der dritten Generation mittelständische Firmen aus meiner Heimatregion Nürnberg. Die allgemeinen Erfahrungen aus der Praxis sind unverzichtbar und wertvoll für die Sacharbeit im zuständigen Ausschuss und im Parlament. Das ist einer sachgerechten Besteuerung in Deutschland dienlich.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Aufklärung beitragen und etwaige Missverständnisse ausgeräumt haben. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

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