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Sebastian Brehm
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Frage von Sharon S. •

Frage an Sebastian Brehm von Sharon S. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Brehm,

Sie sind Mitglied der SPD. Die Soziale Partei Deutschland ...

Meine Frage an Sie: "Warum haben Sie gegen die Erhöhung der Grundsicherung gestimmt?"

Bitte kommen Sie nicht mit der Begründung, dass die Allgemeinheit die Hartz4 Kosten bezahlt - dass habe ich in der Vergangenheit schon öfters von Bundestagsabgeordneten gehört.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Sharp,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 06. Juni 2020, in der Sie sich mit der Frage meiner Parteizugehörigkeit und Hartz IV befassen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu antworten und entschuldige mich zunächst für die Verspätung.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Themen:

Ich bin Mitglied der CSU und für diese Partei im Rahmen der CDU/CSU Bundestagsfraktion als Abgeordneter tätig. Ich denke sie verwechseln hier meine Person und den Fraktionsvorsitzenden der SPD aus Nürnberg, namens Thorsten Brehm (SPD).
Gerne möchte ich dennoch kurz zu dem Antrag der Grünen zu der Erhöhung der Grundsicherung Stellung nehmen.

Der Antrag der Grünen, auf den Sie sich beziehen, wurde in Zusammenhang mit anderen Anträgen anderer Oppositionsfraktionen gestellt. Die sieben Anträge forderten im Ergebnis pandemiebedingte, massive Erhöhungen bei den SGB III-Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Kurzarbeitergeld (Kug) sowie eine Erhöhung der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (ALG II/Kosten der Unterkunft). Zudem sollen Finanzierungslücken bei den Trägern im Pflegebereich und bei anderen sozialen Dienstleistern geschlossen werden.

Die Anträge wurden von der CDU/CSU-Fraktion sowie dem Koalitionspartner abgelehnt. Diese erfolgte deshalb, da wir bereits wegen der Corona-Krise umfangreiche Hilfsmaßnahmen mit dem Sozialschutz-Paket I beschlossen haben. Vor allem mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) haben wir eine gute Lösung zur Erhaltung der sozialen Infrastruktur (Trägerstruktur) entwickelt.

Mit dem Sozialschutz-Paket II - das am 14.5.2020 beschlossen wurde - steuern wir im Sozialschutzbereich mit befristeten Regelungen weiter nach. Es wurde u.a.

• das Kurzarbeitergeld gestaffelt auf bis zu 80/87 Prozent erhöht.
• die ALG I-Bezugsdauer um 3 Monate erweitert.
• das SodEG anwendungsfreundlicher gestaltet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und stehe Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

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