Sehr geehrter Herr Kalipcioglu,
(...) Auch wenn nur die Verbindungsdaten, also Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten oder aber die Verbindungsdaten von Emails, nicht aber die Inhalte der Gespräche oder Emails gespeichert werden, sehe ich die Ausweitung der Datenspeicherung mit einer gewissen Skepsis. Die Bedenken, dass es bei einer Ausdehnung der bereits bestehenden Möglichkeiten zu einer Aushöhlung der Privatsphäre kommen kann, halte ich persönlich für nicht unberechtigt. (...)
(...) Neu ist dabei, dass Straftaten grundsätzlich nicht in Frage kommen, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Tat muss – auch diese ausdrückliche Regelung ist neu – auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen. (...)
(...) Zu hoffen bleibt, dass CDU/CSU ihre konservativen und gesellschaftlich völlig veralteten Scheuklappen endlich ablegen und erkennen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu unserer Gesellschaft genauso dazu gehören wie Ehen. Deshalb müssen sie eine wirkliche Gleichstellung gerade auch in steuerlichen Belangen erhalten. (...)
(...) Zentral ist, dass auch das Vorbereiten solcher Straftaten (§ 202c StGB) rechtlich sanktioniert werden kann, d.h. dass sich strafbar macht, wer vorsätzlich darauf hinarbeitet, unbefugt gesicherte Daten auszuspähen oder abzufangen, indem er Passwörter oder Computerprogramme, deren Zweck in der Begehung einer Straftat besteht, herstellt, verkauft, sich verschafft oder verbreitet. (...)
(...) Die Fraktion der SPD hat bisher zur Zusammenlegung von Ländern keine einheitliche Stellungnahme abgegeben. Allerdings kann nur der Bund allein eine derartige Zusammenlegung sowieso nicht beschließen. (...)