(...) Deshalb ist die identische Besoldungserhöhung - unabhängig von der Versorgungsrücklage des Landes - nicht nur rechtens sondern auch folgerichtig. Landesbeamte bekommen aufgrund der Rücklage später keinen Euro mehr, da die Versorgungsrücklage ist ähnlich wie eine bilanzielle Rückstellung eine reine Haushaltsrücklage zur (Binnen-)-Finanzierung der Pensionslasten im Landeshaushalt ist. Die Versorgungsleistungen für die Beamten werden ausschließlich aus dem Landeshaushalt und nicht aus der Rücklage bezahlt. (...)
(...) Die aktuelle Debatte zwischen dem Bund und den Ländern über eine Neustrukturierung des Länderfinanzausgleiches und der Zukunft des "Soli" zeigt, wie emotional bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen argumentiert wird. Die Diskussion kommt jetzt in die heiße Phase, da zum einen 2019 der Solidaritätszuschlag ausläuft und wir zum anderen die Finanzbeziehungen unter den Ländern neu regeln müssen. (...)
(...) entgegen Ihrer Aussage handelt es sich bei dem von Ihnen angefügten Zitat um eine Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Entscheidung zum Streikrecht für Beamte. Ich sehe in diesem Urteil keine neue Entwicklung in Bezug auf die Beamtenbesoldung. (...)
(...) Für eine mögliche Kapazitätserweiterung sind klare Kriterien formuliert, die einzuhalten sind. Dazu gehört unter anderem das Einhalten des Angerland-Vergleichs. (...)
(...) Entgegen Ihrer Vermutung, dass lediglich der „Status Quo des Rundfunkwesens“ gewahrt werden soll, werden durch den neuen Rundfunkbeitrag neben den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern sämtliche öffentlich-rechtliche Online-Angebote (wie Mediatheken, etc.) finanziert. (...)
(...) bezüglich des Stadtteils Marxloh wenden Sie sich bitte an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten Frank Börner. Ich habe Herrn Börner bereits informiert, dass Sie mit einem Anliegen auf ihn zukommen werden. (...)