Frage an Sarah Philipp von Ulrich S. bezüglich Verkehr
Fluglärm über dem Duisburger Süden, Westen und Nordwesten, hier : geplante Betriebserweiterung des Düsseldorfer Flughafens
Die drei o.g. großen Stadtbereiche Duisburgs werden jetzt schon durch den Fluglärm der in Düsseldorf startenden Flugzeuge erheblich mit Lärm und Verbrennungsprodukten belastet. Es handelt sich um die Flugrouten MEVEL SONEB und LMA, auf denen die Flugzeuge trichterförmig über die Stadtteile in niedriger Höhe fliegen.
Wie positionieren Sie sich bzgl. der geplanten Flughafen-Erweiterung ?
Welche Maßnahmen werden/können Sie ergreifen, um Duisburgs Wohnqualität - bezogen auf die o.a. Thematik - zu steigern ?
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine mögliche Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf betrifft mich sowohl als Landtagsabgeordnete des Duisburger Südens als auch als Anwohnerin.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat bisher lediglich angekündigt im Sommer 2014 einen Antrag auf Planfeststellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellen zu wollen. Dieser Antrag soll nach Angaben der Flughafenbetreiberin auf die Änderung der derzeit gültigen Betriebsregelung sowie auf die Errichtung zusätzlicher Abstellpositionen für Flugzeuge und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die künftigen europäischen Bestimmungen für die Betriebssicherheit auf Flughäfen gerichtet sein.
Eine Prüfung dieses Vorhabens anhand der hierfür einschlägigen Fachgesetze (u.a. zum Lärm-, Gesundheits- und Naturschutz) sowie die erforderliche gerechte Abwägung aller für und wider das Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belange kann und wird erst erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt und das förmliche Verfahren - unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - durchgeführt worden ist.
Für eine mögliche Kapazitätserweiterung sind klare Kriterien formuliert, die einzuhalten sind. Dazu gehört unter anderem das Einhalten des Angerland-Vergleichs. Die Voraussetzungen und Kriterien einer Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf sind auf der Internetseite des Flughafens unter http://konzern.dus.com/nachbarflughafen/pf-verfahren/ nachzulesen.
Auch wenn der Antragsvorgang zur Kapazitätserweiterung - wie bereits erwähnt - noch nicht angelaufen ist, kann ich Ihnen versichern, dass meine Kollegen aus den anderen betroffenen Wahlkreisen und ich uns im regelmäßigen Austausch mit der Flughafenleitung befinden, um die Interessen der Anwohner zu vertreten und den Prozess frühzeitig zu begleiten.
Des Weiteren beklagen Sie in Ihrer Anfrage die Belastung des Duisburger Stadtgebiets durch Fluglärm auf den Flugrouten MEVEL, SONEB und LMA. Hierzu ist folgendes anzumerken:
Im Bereich Duisburg gibt es laut Auskunft der DFS seit Jahrzehnten Flugbewegungen von vom Flughafen Düsseldorf International abfliegenden Luftfahrzeugen. Die Streckenführung wurde im Juli 2000 an die modernen Navigationsverfahren der Luftfahrzeuge angepasst, so dass eine wesentlich genauere Einhaltung der Abflugrouten gewährleistet werden konnte. Seit dieser Zeit werden Duisburger Stadtteile nicht mehr so breitgefächert überflogen, wobei die Flugbewegungszahlen in diesem Bereich bei 70 bis 90 Flugbewegungen pro Tag liegen. Saisonbedingte Schwankungen wegen des Urlaubsflugbetriebs können für die Wahrnehmung eines erhöhten Flugaufkommens ursächlich sein.
Flugrouten und Flugverfahren an Flughäfen in Deutschland werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) geplant und nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit den Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung (§ 27 a LuftVO) durch Rechtsverordnung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BaF) in Langen verbindlich festgelegt werden. Die korrekte Einhaltung der festgesetzten Flugverfahren überwacht die DFS mit ihrem Betriebssystem FANOMOS.
Die Bundesländer und somit auch die Landesregierung haben hierbei keine Zuständigkeiten oder Befugnisse. Diese Planungen und Festlegungen sind auch nicht Bestandteil der luftrechtlichen Planfeststellung und Genehmigung von Flughäfen, die im Zuständigkeitsbereich der nordrhein-westfälischen Landesregierung liegt.
Die DFS wird bei der Planung von Flugrouten und Flugverfahren durch die an den jeweiligen Flughäfen gebildeten Kommissionen nach § 32 b LuftVG (Fluglärmkommission) beraten, an deren Empfehlungen sie jedoch nicht gebunden ist. Die DFS ist bemüht, Flugrouten zu erarbeiten, die die Bevölkerung möglichst gering belasten. Flugsicherheit und Lärmminimierung für eine größtmögliche Zahl von Anliegern sind dabei die wichtigsten Kriterien der DFS. Die Stadt Duisburg ist Mitglied in der Fluglärmkommission für den Flughafen Düsseldorf.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens noch Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp