Warum tagt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen seit zwei Wochen nicht mehr öffentlich & warum wurde der Beschluss für eine Nichtöffentlichkeit nicht öffentlich getroffen?
Sehr geehrte Frau Weser,
der Ampel-Koalitionsvertrag nahm sich vor: "für bestimmte Ausschüsse sollen
öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden". (Siehe 139 spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).
Sie sind Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Am 25.1.2023 wurde beschlossen, dass dieser Ausschuss bis zum 7.7.2023 öffentlich tagt.
(Siehe bundestag.de/resource/blob/930586/af4bf89ff9639380ff4011f79c0ffdd5/30noeSitzungE25012023-data.pdf). Am 5.7.2023 sollte laut Tagesordnung (Punkt 1) ein neuer Beschluss gefasst werden und zwar, dass der Wohnausschuss "bis zum Ende der 20. Wahlperiode öffentlich [tagt], soweit kein anderer
Beschluss gefasst wird" (Siehe bundestag.de/ausschuesse/a24_wohnen/Tagesordnungen).
Laut Sitzungsaufzeichnung (https://dbtg.tv/cvid/7555961) wurde der TOP 1 jedoch vertagt. Seither tagt der Ausschuss nicht mehr öffentlich & taucht Punkt 1 als TOP auf.
Sehr geehrter Herr. S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich Ihnen gerne in meiner Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen antworte. Der Bauausschuss tagt nicht mehr öffentlich. Die regierungstragenden Fraktionen haben in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages veranlasst. Hierdurch ergibt sich folgender neuer Wortlaut des §69 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestags:
" (1) Die Ausschüsse beschließen, ob und inwieweit sie in öffentlicher Sitzung beraten. Sie berücksichtigen hierbei insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an öffentlichen Sitzungen, die Besonderheit der Beratungsgegenstände und etwaige Erfahrungen mit öffentlichen Sitzungen. Der Beschluss erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung. Er kann auf Dauer, für einzelne Sitzungen, für bestimmte Verhandlungsgegenstände oder Teile derselben gefasst werden. Bei öffentlichen Sitzungen ist der Presse und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt zu gestatten. Öffentliche Sitzungen sollen grundsätzlich im Internet übertragen werden."
Am 25. Januar 2023 hat der Ausschuss beschlossen, öffentliche Sitzungen in einer Pilotphase bis zur parlamentarischen Sommerpause zu testen: "Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages tagt bis zum 7. Juli 2023 öffentlich, soweit kein anderer Beschluss gefasst wird." Danach wurde kein neuer Beschluss gefasst, sodass seit dem 7. Juli wieder der vorherige Modus, also die Nicht-Öffentlichkeit des Ausschusses gilt. Der Zeitraum bis zur parlamentarischen Sommerpause wurde genutzt, um im Nachgang zu evaluieren, ob sich die Öffentlichkeit bewährt hat.
Schließlich bestand Konsens unter den Abgeordneten, dass sich das Debattenformat tendenziell zum schlechteren entwickelt hat. Die originäre Aufgabe eines Ausschusses ist es, Gesetzesentwürfe zu diskutieren und Beschlussempfehlungen abzugeben. Die Abgeordneten kamen zu dem Entschluss, dass sie diesem Arbeitsauftrag nicht mehr zur Genüge gerecht werden können. Die inhaltliche Befassung mit den Themen sollte im Vordergrund stehen und nicht die Verbreitung populistischer Meinungsaussagen.
Die Nichtöffentlichkeit soll einer offenen, sachbezogenen und selbstdarstellungsfreien Diskussion dienen. Zudem soll das Erkunden von Kompromisspotentialen zwischen Vertretern unterschiedlicher politischer Richtungen erleichtert werden.
Die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen verhindert auch, dass sich wichtige Diskussionen in informelle Gesprächskreise verlagern, um dort unter geschützten Bedingungen verhandelt zu werden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und persönlich alles Gute für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Weeser