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Frage von Florian R. •

Sollten Indexmieten in Zeiten von hoher Inflation begrenzt werden?

Indexmieten sind in Großstädten keine Seltenheit. Mieter haben oft gar keinen Verhandlungsspielraum und müssen die Bedingungen der Vermieter akzeptieren.
Meine Familie hat eine Mieterhöhung von 15% erhalten - und das nach nur zwei Jahren! Zusätzlich zu steigenden Lebenshaltungskosten ist das eine unverhältnismäßige Belastung.
Aus diesem Grund meine Fragen: Sollten Indexmieten eine maximale zulässige Obergrenze erhalten?

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Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Aktuell befinden wir uns in einer Ausnahmesituation. Die Inflationsrate und insbesondere der Verbraucherpreisindex haben nie gekannte Höhen erreicht. Die Teuerung in den Lebenshaltungskosten, aber auch bei den Wohnnebenkosten, machen den Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Richtig ist, dass Mieterinnen und Mieter, die Indexmieten bezahlen, aktuell ungleich belastet werden. Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass der Verbraucherpreisindex in den letzten Jahren einen relativ geringen Anstieg verzeichnet hat und daher im Falle von Indexmieten keine starken Mieterhöhungen nach sich zog oder teilweise zu gar keinen Mieterhöhungen geführt hat. Wie alle Arten von Mietverträgen birgt auch die Indexmiete Vor-und Nachteile. Grundsätzlich sind Indexmieten so konzipiert, dass einmal die Vermieter-Seite und einmal die Mieter- Seite profitiert. Würde man die finanzielle Belastung gänzlich auf den Vermieter abwälzen, so würde das beispielsweise energetische Sanierungen oder grundsätzlich Investitionen in den Wohnungsbestand ausbremsen.

Wir als Freie Demokraten werden genau prüfen, ob eine Kappungsgrenze der Indexmiete sinnvoll ist oder ob andere Lösungen in Betracht gezogen werden müssen, um der aktuellen Situation gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang hatte Frau Bundesbauministerin Geywitz vorgeschlagen, den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt zu wählen. Doch wir sollten nicht ad hoc ein funktionierendes Mietmodell aufgeben, das sich seit Jahren für viele Mieterinnen und Mieter bewährt hat. Eine vorschnelle Festlegung auf Bezugskriterien wollen wir deshalb vermeiden.

Zudem müssen wir den Wohnungsmarkt stabilisieren, dafür ist mehr Wohnraum nötig. Im Laufe dieses Jahres erwarten wir eine umfassende Novellierung des Baugesetzbuches, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wir dieses Ziel schnell, bürokratiearm und kostengünstig erreichen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Weeser

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