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Sandra Weeser
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Frage von Lucas K. •

Sollten Bauprodukte, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, stärker besteuert werden?

Sehr geehrte Frau Weeser,
sollten Bauprodukte, die umweltschädlich und gesundheitsschädlich sind, stärker besteuert werden, damit Alternativen rentabler werden? Dies sollte z.B. auch die Entsorgungsfähigkeit mit einbeziehen, da sonst gebaute Häuser von heute, der Sondermüll von morgen werden. Wie würden Sie das Problem angehen? Ist es an dieser Stelle sinnvoll, strengere Richtlinien einzuführen, die z.B. die Prinzipien von Cradle to Cradle als Ziel definieren? Dies könnte zu innovativen, kreislauffähigen und gesunden bzw. gesünderen Produkten/Häusern führen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Tatsächlich ist dies bereits der Fall. So müssen Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, für ihren CO2-Ausstoß am europäischen Zertifikate-Handel teilnehmen – dadurch sind Co2-intensive Produkte wie Zement oder Stahl automatisch höher besteuert als etwa Holz oder Naturstein. Hinzu kommen Steuern auf Kraftstoffe, die beim Transport von Baustoffen - je nach Gewicht, Volumen und Entfernung – einen starken Einfluss auf die Endpreise auf der Baustelle haben. Beides führt dazu, dass Co2-arme und regionale Baustoffe einen Wettbewerbsvorteil haben.

Bei den Richtlinien zur Entsorgung von Abbruch-Material besteht nach meiner Meinung jedoch tatsächlich Handlungsbedarf. Zwar wurden diese Vorschriften in den letzten Jahren deutlich strenger - das Abbruch-Material wird aber unnötig häufig als Sondermüll deklariert, obwohl es als Rohstoff nutzbar ist. Die Logik dieser Regelungen stammt aus dem vergangenen Jahrhundert, in dem Wertschöpfungsketten mit einem in der Natur abgebauten Rohstoff begannen und auf der Müll-Deponie endeten. Heute sind jedoch kreislaufwirtschaftliche Wertschöpfungs-Ketten möglich und sinnvoll, wo ein Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer als Rohstoff für neue Produkte genutzt werden kann. In diesem Sinne setze ich mich für eine Modernisierung der Abfallregelungen ein – Abbruchmaterial muss gesetzlich als Rohstoff für Kreislaufprozesse behandelt werden, wo immer dies technologisch möglich ist! Hier hinken die gesetzlichen Regelungen den technologischen Möglichkeiten von Recycling und Kreislaufwirtschaft hinterher.

Zum Aspekt Gesundheit darf man sich sicher sein, dass in Deutschland nur Bauprodukte zertifiziert und zugelassen sind, die bei sachgemäßer Verwendung nicht gesundheitsschädlich sind. Wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu zur Gesundheitsschädlichkeit von Bauprodukten gibt, führt dies zu einem Verbot der Nutzung dieser Produkte. Bekanntestes Beispiel sind die früher häufig verwendeten Asbest-Produkte - Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Weeser

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