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Sandra Weeser
FDP
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Frage von Diaka K. •

Sehr geehrter Frau Weeser, Wenn die Europäische Union für die Rechte der Frauen einsteht, wie können dann einige europäische Länder Abtreibungen verbieten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, Schwangerschaftsabbrüche zu regeln. Das Europäische-Parlament hat im April 2024 zwar eine Resolution verabschiedet, die sich dafür ausspricht, Schwangerschaftsabbrüche als Grundrecht in der europäischen Grundrechte-Charta zu verankern. Für eine solche Änderung der Charta ist jedoch die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten der EU erforderlich. Aufgrund der nicht-bindenden Natur der genannten Resolution hat die Europäische Union bislang keine Möglichkeit, das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in den Mitgliedsstaaten zu erwirken.

Indem endlich durch die Ampel-Koalition das Werbeverbot für Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich von Schwangerschaftsabbrüchen mit der Streichung des Paragraphen §219a StGB 2022 aufgehoben wurde, ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland gelungen.

Ich versichere Ihnen, dass wir uns als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wie auch im Europäischen Parlament weiter für die Stärkung der Frauenrechte einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Weeser

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