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Frage von Günther R. •

Frage an Sandra Weeser von Günther R. bezüglich Soziale Sicherung

Thema "Doppelverbeitragung von Betriebsrenten/Direktversicherungen"

Sehr geehrte Frau Weeser,
der Antrag 19/242 "Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten" wird immer wieder verschoben, obwohl der Gesundheitsminister einen Gesetzentwurf für eine Neuregelung ab Januar 2020 vorgelegt hat.
Gibt es aus Sicht Ihrer Fraktion oder aus Ihrer eigenen Anschauung Gründe, die eine gerechte Regelung weiter zurückhalten?
Danke für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rams,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die schwarz-rote Koalition hat im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das ist leider nur ein kleiner Schritt, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wird damit nicht vollständig aufgelöst. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, um die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat.

Wir setzen uns deshalb als Fraktion auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden. Dazu haben wir in der Bundestagsdebatte zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen entsprechenden Entschließungsantrag (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915889.pdf) eingebracht. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen aber nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten gehen, sondern müssen über Steuermittel ausgeglichen werden. Es ist deshalb richtig, dafür den Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend zu erhöhen, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Weeser

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