Frage an Sandra Weeser von Susanne B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Weeser,
mit neuen Gesetzen wollen Politiker mehr Organspender. Die potentiellen Spender sollen umfassend über die Organentnahme informiert werden. Wenn Sie unter http://www.faz.net/aktuell/politik/organspende-das-war-ein-katastrophaler-ausbau-von-ersatzteilen-12536010.html einen Erfahrungsbericht lesen, einer bei einer Organentnahme beteiligten Ärztin, werden Sie wahrscheinlich zu der in Kurzfassung wiedergebenen Einschätzung kommen:
"....Sie hatte einen Motorradunfall gehabt. Wahrscheinlich ist sie mit dem Kopf aufgeschlagen, so wurde eine Hirnblutung ausgelöst....die Leute, die kriegten erst mal gesagt: „Ihre Tochter ist hirntot...Der Oberarzt hat dann gesagt: „Ihrer Tochter nützen die Organe nichts mehr. Jemand anders kann mit den Organen aber weiterleben.... Wenn die Klinikangestellten in den Techniken der Gesprächsführung bewandert sind, dann kriegen sie jemand Unsicheren auch dazu, zuzustimmen...Sie müssen sich vorstellen: Sie haben da einen OP-Tisch mit einem Körper, der ist vom Hals bis knapp über dem Schambereich völlig geöffnet, ...Und dieser ausgeweidete Körper. Das hat mich sehr schockiert.
..Wenn einer der Angehörigen jemals so eine Explantation sehen würde und würde darüber sprechen oder es würde im Fernsehen gezeigt, dann gäbe es keine Einwilligungen mehr zur Organentnahme.
..Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand möchte, dass das mit seinem Körper passiert.
..ich habe beschlossen, dass ich kein Organspender sein möchte. Und konsequenterweise möchte ich auch keine Organe bekommen....".
Fragen:
Wenn Sie die potentiellen Spender über den Spendevorgang umfassend informieren, werden Sie keine freiwilligen Spender mehr haben. Wieso wollen Politiker ein Gesetz, dass dem in Ihrem Antrag formulierten Ziel offensichtlich zuwider läuft?
Werden Sie per Gesetz und Zwangsmaßnahmen, jeden zur Organ- und Gewebeentnahme heranziehen?
Mit freundlichen Grüssen
S. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihnen versichern, dass niemand zwangsweise zur Organ- oder Gewebeentnahmen herangezogen wird.
Eine Organspende ist in Deutschland grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Dies wird auch nach Inkrafttreten des am 16. Januar 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf) weiterhin gelten.
In Zukunft wird es jedoch umfangreichere Informationsangebote geben, die das Wissen über Organspenden verbessern und bei der Entscheidung einen Organspendeausweis zu beantragen, helfen werden. Außerdem wird die Frage nach einer Spenderschaft regelmäßig gestellt werden, z.B. bei einer Verlängerung von Dokumenten, damit wirklich die betroffenen Personen selber entscheiden können, und nicht Angehörige dies in sowieso sehr schweren Momenten übernehmen müssen.
Sie werden weiter als Nicht-Organspender geführt, sofern Sie sich nicht dazu entschließen, sich als Organspender registrieren zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Weeser