Frage an Sandra Weeser von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Weeser,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
Medinetz Mainz e.V.
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und den Verweis auf die Stellungnahme von Medinetz Koblenz. Zu den vier aus Ihrer Sicht problematischen Punkten des Geordneten-Rückkehr-Gesetzes nehme ich gerne Stellung.
Zu 1.: Die Neuregelung des Ausreisegewahrsams nach § 62b AufenthaltsG befürworten wir Freie Demokraten. Viele Abschiebungen scheitern, weil die Betroffenen kurz vor dem Abschiebetermin untertauchen. Der bis zu zehn Tage andauernde Ausreisegewahrsam wirkt Durchsetzungsdefiziten der Ausreisepflicht entgegen. Die Unterbringung erfolgt dabei in Transitbereichen von Flughäfen oder in grenznahen Unterkünften. Wir stimmen Ihnen zu, dass eine solche Maßnahme nur mit richterlicher Anordnung möglich sein darf. Eine solche richterliche Anordnung sieht der Gesetzentwurf jedoch auch vor.
Zu 2.: Der Gesetzentwurf schlägt vor, bis zum 1. Juli 2022 die räumliche Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug zu lockern. Hierdurch soll Kapazitätsengpässen bei Unterbringung von Abschiebehäftlingen begegnet werden, die somit in Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können, aber hierbei von Strafgefangenen getrennt untergebracht sein müssen. Dies ist natürlich kein erstrebenswerter Zustand und als dauerhafte Lösung nicht zulässig. Die Bundesländer hätten daher spätestens seit 2015 ausreichende Kapazitäten in Abschiebehaftanstalten schaffen müssen. Einige Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, haben damit bereits begonnen.
Zu 3.: Die Einführung eines Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität („Duldung light“) führt, wie sie richtig ausführen, für die betroffenen Personen zu negativen Konsequenzen. In seiner finalen Fassung definiert der Gesetzentwurf jedoch recht genau, wie der Ausreisepflichtige bei der Klärung seiner Identität oder der Beschaffung von Passersatzpapieren mitwirken muss. Diese Mitwirkungshandlungen halten sich aus unserer Sicht in einem akzeptablen Rahmen. Denn zu berücksichtigen ist, dass es hier um Personen geht, deren Antrag auf humanitären Schutz in Deutschland rechtskräftig abgelehnt worden ist, und deren Ausreise keine anderen Hindernisse entgegenstehen.
Zu 4.: Die Mitteilung von Abschiebeterminen soll nach § 97a AufenthG als Dienstgeheimnis eingestuft werden, so dass dessen Mitteilung eine Strafbarkeit nach § 353b StGB nach sich zöge. Diesen Vorschlag lehnen wir als Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir stimmen Ihnen zu, dass die Regelung einen schweren Grundrechtseingriff darstellt und zudem Rechtsunsicherheit insbesondere für Flüchtlingsorganisationen und Anwälte auslöst.
Für die Fraktion der Freien Demokraten ist es von großer Bedeutung, dass die rechtsstaatlichen Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, effektiv angewendet werden. Dies ist aus unserer Sicht entscheidend, um die Akzeptanz für Zuwanderung nach Deutschland zu erhalten, damit wir auch in Zukunft den Menschen helfen können, die unseren Schutz vor Krieg und Verfolgung benötigen. Dazu gehört aber auch, dass diejenigen, die nach dem Durchlaufen einer sorgfältigen Prüfung und ggf. einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung in ihre Heimat zurückkehren. Dabei wollen wir uns auf die Personen konzentrieren, die erst kürzlich nach Deutschland gekommen sind, straffällig geworden sind oder etwa über ihre Identität getäuscht haben. Menschen, die schon längere Zeit in Deutschland leben, hier gut integriert sind, einer Arbeit nachgehen und sich rechtstreu verhalten, möchten wir demgegenüber eine dauerhafte Perspektive bieten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort die Position der Freien Demokraten zu Ihrer Stellungnahme etwas näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Weeser