Frage an Sandra Weeser von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Weeser,
ich möchte Ihnen eine Frage zum Thema Asylleistungen stellen und hoffe auf eine ehrliche Antwort.
Es gibt Personen in Deutschland, die viele Jahre gearbeitet und in unser Sozialsystem eingezahlt haben und am Ende ihrer Arbeitszeit nur eine mickrige Rente erhalten. Als Orientierung: die Durchschnittsrente im Westen unserer Republik liegt bei ca. 1380€/M. brutto.
Darüber hinaus gibt es Familien in Deutschland, in denen ein Elternteil berufstätig ist und das andere die 2 Kinder versorgt. Die berufstätige Person als Fach- und/oder Führungskraft erhält im Durchschnitt ca. 4800€/M. brutto. Die die Kinder versorgende Person geht z.B. einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Ein hoher Politker in Deutschland, sagen wir von ihrem Rang, erwirtschaftet (nur) Diäten (und ohne Aufwandspauschalen) ca. 9780€/M.
Ich würde Sie und die anderen Personen (pauschal) zu den Leistungserbringern in diesem Land zählen.
Nun gibt es aber auch Menschen in unserem Land, die von weither zu uns gekommen sind. Z.b. aus dem Nahen und Mittleren Osten, aus Afrika und andernorts außerhalb der EU.
Unter diesen Menschen befinden sich auch Familien mit einer hohen Anzahl an Kindern. Ihnen ist sicherlich bekannt, das Familien aus den o.g. Regionen oft aus 6-10 Mitgliedern bestehen können.
Ich erhalte immer wieder Informationen, dass zugewanderte Familien z.T. Sozialleistungen beziehen, die weit über das nachvollziehbare "Normalmaß" hinausgehen.
Ein Bsp.: 1 syrische Familie, Mutter + Vater + 7 Kinder erhalten von der Stadt einen Bescheid nach dem AsylbLG in denen eine monatliche Leistung i.H.v. 3900€ zugesagt wird. Nach Recherchen sind beide Elternteile weder erwerbstätig, noch haben sie oder ihre Kinder jemals auch nur einen Euro in das Deutsche Sozialsystem eingezahlt.
Was sagen Sie z.B. einer alleinerziehenden Mama, 30 Jahre eingezahlt, erwerbsunfähig, Rente 560€, wenn diese Dame mit den o.g. Zahlen konfrontiert wird und Sie fragen würde, wie das sein kann?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Diese Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
Mit den angeführten Zahlen kommen Sie zu einem vermeintlich großen Unterschied. Im letzten Beispiel stellen Sie die Leistungen einer neunköpfigen Familie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Rente einer Erwerbsunfähigen gegenüber. Man kann die Asylleistungen zu hoch oder die Renten zu niedrig finden, besonders bei Geringverdienern und Erwerbsunfähigen. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Garantie der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip aber für alle in Deutschland lebenden Menschen einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Eine pauschale Differenzierung der Leistungshöhe nach dem Aufenthaltsstatus ist unzulässig. Ebenso wenig ist entscheidend, ob man etwas in die Sozialkassen eingezahlt hat.
Wer gearbeitet und vorgesorgt hat, muss im Alter mehr haben, als wenn er dies nicht getan hätte - auch dann, wenn er auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher eine echte "Basis-Rente", indem in der gesetzlichen Rente ein anrechnungsfreier Anteil von 20 Prozent eingeführt wird. Es ist ungerecht, wenn erworbene Ansprüche aus betrieblicher, privater oder gesetzlicher Vorsorge sich nicht auswirken und keinen Abstand zur Grundsicherung im Alter schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Weeser