Wie geht es mit der Staatsangehörigkeitsreform jetzt weiter?
Als einer der mehr als vier Millionen Deutschen, die im Ausland leben, habe ich mich, wie viele andere Mitbürger, auf das neue Staatsbürgerschaftsgesetz gefreut. Die Zulassung von Mehrstaatlichkeit ist längst überfällig. Neben Deutschland verbieten nur wenige Länder wie Kuba, China und Laos die Aufnahme einer anderen Staatsbürgerschaft.
Laut Herrn Hakan Demir blockiert die FDP derzeit die Lesung des Gesetzes im Bundestag, die für den 9. bzw. 10. November geplant war.
Was wird jetzt aus der Staatsbürgerschaftsreform?
Sehr geehrter Herr S.,
wir Freien Demokraten freuen uns, eine gute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg gebracht haben. Damit dieses Gesetz, so wie es jetzt ist, beschließen konnten, mussten wir uns mit unseren Koalitionspartnern in der Ampel beraten und abstimmen. Das hier bei Detailfragen hin und wieder Punkte anders gesehen werden, ist in einer Demokratie bei verschiedenen Parteien ganz normal. Für die Beratung dieser wichtigen Fragen haben wir uns im Verfahren die nötige Zeit genommen.
Wir sind im Ergebnis zusammen als Ampelkoalition zu einem guten Gesetz gekommen. Wir ermöglichen die doppelte Staatsbürgerschaft, sprechen uns dafür aus, dass die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit Ergebnis und Ziel einer gelungenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration sein soll. Außerdem wird klar gemacht, dass das Bestehen einer Mehrehe, die Nichtanerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Handlungen die Einbürgerung zwingend ausschließen.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und mit der Reform kommt auch unser Einbürgerungsrecht dieser Erkenntnis nach.
Ich danke Ihnen für Ihre Frage und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Bubendorfer-Licht