Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht, die von FDP aus der Tagesordnung genommene Staatsangehörigkeitsreform sorgte für Enttäuschung in meiner Familie. Geht die Reform im 2023 noch weiter?
Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht,
wie Sie bereits schon wissen, haben einige Gruppen auch ohne Reform das Anrecht auf die doppelte Staatsbürgerschaft: Bürger EU-Länder, Menschen deren Herkunftsland die alte Staatsbürgerschaft nicht zurücknimmt ( z.B. Iran, Afghanistan, Marokko, Syrien).
Dies sorgt gerade für Diskriminierung, weil ich als Bürger Bosniens meine bosnische Staatsangehörigkeit abgeben muss wenn ich bald deutsche Staatsangehörigkeit bekomme. Die Menschen aus Kroatien Nachbarland Bosniens müssen es nicht tun, da sie EU-Bürger sind. Wir sprechen hier von Leuten die vielleicht in einem Mehrfamilienhaus in Berlin seit 10+ Jahren wohnen und arbeiten. Eine müssen Heimat-Staatsangehörigkeit abgeben und eine nicht. Deshalb ist die Reform sehr wichtig -unter anderem die Gerechtigkeit zu schaffen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.
Sehr geehrter Herr D.,
wir Freien Demokraten freuen uns, eine gute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg gebracht haben.
Wir lassen künftig grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Bereits vor der Reform behielten über 60 Prozent der Menschen, die eingebürgert wurden, ihren bisherigen Pass. Dafür gibt es oft gute Gründe. In vielen Fällen ist es rechtlich nicht möglich oder aus realen Gründen nicht zumutbar, dass Menschen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Diesem Umstand kommen wir nun nach und passen die Rechtslage an die gelebte Realität anzupassen.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und unser aktualisiertes Einbürgerungsrecht ist nun auch auf diesen Fakt angepasst.
Ich danke Ihnen für Ihre Frage und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Bubendorfer-Licht