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Sandra Bubendorfer-Licht
FDP
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Frage von Andreas W. •

Der Umgang mit Russlanddeutschen hat sich seit Kriegsbeginn in unserer Gesellschaft massiv verändert. Wie ist Ihr Standpunkt als Obfrau der FDP im Ausschuss für Inneres und Heimat?

Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht,
seit Kriegsbeginn reicht in unserer Gesellschaft ein leichter russischer Akzent bzw. ein russisch klingender Name aus, um schikaniert oder mit unverschämten Aufforderungen zu einer Stellungnahme gedrängt zu werden. Erschreckenderweise zeigt das Ganze parallelen zu den Erfahrungen unserer Vorfahren in Ihrer damaligen Wahlheimat. Zu Beginn der beiden Weltkriege mussten sich unsere Vorfahren als Russlanddeutsche bei jeder Gelegenheit von den damaligen deutschen Regierungen distanzieren, der Rest ist mahnende Geschichte.

Russlanddeutsche-Mitarbeitende werden von Ihrem Arbeitgeber grundlos versetzt (z.B bei Heckler&Koch), das ist ein alarmierendes Zeichen!

Wir müssen davon ausgehen, dass die deutsch-russischen Beziehungen für die nächsten Jahre maximal belastet bleiben. Auf welche weiteren Repressionen müssen wir uns Russlanddeutsche in unserem eigenen Heimatland zukünftig einstellen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

haben sie vielen Dank für ihr schreiben.

Ich kann ihre Besorgnis bezüglich der möglichen und tatsächlichen Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas gut nachvollziehen und teile sie.

Auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland haben jegliche Diskriminierungen und Unter-Verdacht-Stellungen einzelner Personen oder Bevölkerungsgruppen keinen Platz, unabhängig von Sprache, Nationalität, Herkunft oder Herkunft der Vorfahren.

Eine staatliche Diskriminierung von Russlanddeutschen ist, wie jede andere Diskriminierung auch, verfassungswidrig und der Schutz von Minderheiten ein überragendes Gut in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten (zum Beispiel im Arbeits- oder Strafrecht) wird der unser Rechtsstaat Ausgrenzung, Diskriminierung und Anfeindung durch Private ahnden. Außerhalb des gesetzlich sanktionierbaren Rahmens kann ich nur zur Besonnenheit aufrufen und hoffe, dass hier klar differenziert wird.

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