Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
• 24.06.2008

(...) Der Lissabonner Vertrag hat auch den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Seit dem Maastricht-Urteil übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtssprechung in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus. (...)

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