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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Michael W. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Michael W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

"Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen"....dieser Satz ist in unserer Repubilk leider zur traurigen Realität geworden.
Dafür sorgt nicht zuletzt die Weisungsgebundenheit unserer Staatsanwälte. Denn die sind leider nicht unabhängig, sondern im Extremfall ihrem Dienstherren verpflichtet (also dem jeweiligen Justitzminister). Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft also nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Beispiel hierzu gibt es ja zuhauf, diese hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen.
Nun meine Frage:
Ist seitens Ihrer Partei eine Initiative, wie sie auch der deutsche Richterbund fordert, geplant, die Weisungsgebundenheit aufzuheben und eine wirklich unabhängige Starfverfolgungsbehörde, wie sie auch in Italien existiert, einzuführen?

vielen Dank im Voraus

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Welte,

die FDP unterstützt die Vorschläge des Deutschen Richterbundes, den Einfluss der Politik auf die Staatsanwälte zu beschneiden. Es kann nicht sein, dass die Justizministerien staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aus politischen Gründen beeinflussen oder gar unterbinden. Dies untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz. Weisungen sind mit dem Legalitätsprinzip nicht vereinbar. Jede verbindliche Weisung in diese Richtung macht erneut deutlich, dass der Politik jegliches Gespür für die Bedeutung der Justiz im Rechtsstaat fehlt. Der Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz dürfen nicht als Wurmfortsatz der Exekutive gesehen werden. Die klare Trennung von Exekutive und Rechtsprechung entspricht einer langen Verfassungstradition in Deutschland. Sie ist Teil der notwendigen Machtbeschränkung des Staates. Erfreulich ist jedoch, dass mittlerweile viele Länder von ihrem Weisungsrecht keinen Gebrauch mehr machen. Dennoch wäre eine bundeseinheitliche Rechtspraxis wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger