Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Karl W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich bin mir nicht ganz im Klaren in den folgenden Punkten und hoffe, dass Sie mir bei der Klärung helfen können.
1. Ist das GG eine Verfassung?
2. Wurde in den Lissabonner Verträgen rechtsstaatliche Ordnung Übertragen?
3. Sehen Sie die Lissabonner Verträge als staatsauflösende Maßnahme?
4. Wurde in den Lissabonner Verträgen Rechtshoheiten der BRD aufgegeben und wenn ja, welche?
5. Wurden die Zuständigkeitsbereiche des Bundesverfassungsgerichts damit in irgendeiner Art und Weise verändert?
Vielen Dank für Ihre Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Walther
Sehr geehrter Herr Walther,
danke für Ihre Fragen vom 6. Juni 2008.
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt neben den Grundrechten der Bürger vor allem das Staatsorganisationsrecht. Das Grundgesetz ist lediglich dem Namen nach keine Verfassung, was daran liegt, dass es ursprünglich als Provisorium für die Zeit der Teilung gedacht war.
In dem Lissabonner Vertrag wird keine rechtsstaatliche Ordnung übertragen, es wurden aber Kompetenzen aus der dritten Säule der EU in die erste übertragen. Damit wurden aber keine Rechtshoheiten der Bundesrepublik aufgegeben, daher sehe den Vertrag auch nicht als „staatsauflösende Maßnahme“.
Der Lissabonner Vertrag hat auch den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Seit dem Maastricht-Urteil übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtssprechung in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger