Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sher geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
zunächst möchte ich mich im Namen aller Bundesbürger dafür bedanken, daß Sie sich für den Erhalt unserer Bürgerrechte so sehr einsetzen. Danke! Nur scheint es nichts zu helfen, Herr Schäuble verhöhnt ja sogar noch die Richter am BVerfG:
http://www.fdp-bw.de/wordpress/fdp-emport-uber-schauble-kritik-an-bundesverfassungsgericht/451
Meine Frage zum neuen BKA-Gesetz. Es ist ein sogenanntes Richterband vorgesehen. Ab dann sollen alle Daten, also auch jene, die den absolut geschützen Kernbereich privater Lebensführung tangieren, zunächst erfaßt werden dürfen. Ein Richter (oder ein Mitarbeiter des BKA) soll dann hinterher die geschützen Daten aussortieren. Das Problem, das ich damit habe ist, daß dieser Richter oder Mitarbeiter bei dieser Arbeit ja auch den Staat repräsentiert und beim Aussortieren eben auch meine eigentlich geschützen, intimsten Daten zu Gesicht bekommt. Es passiert also genau das, was die Verfassung eigentlich verbietet: Meine Intimsphäre wurde durchleuchtet und dem Staat zur Kenntnis gebracht. Sind Sie auch der Meinung, daß dies eine Vefassungsklage rechtfertigen könnte?
Außerdem: Nach allen Schlampereien und Skandalen der Vergangenheit kann und will ich nicht darauf vertrauen, daß die heimlich erhobenen Daten meiner Intimsphäre tatsächlich auch wieder vollständig gelöscht werden. Ich kann auch nicht darauf vertrauen, daß die Beamten in Schäubles Abhörzentrum tatsächlich weghören oder wegsehen, während aufgezeichnet wird. Das alles auch nur Menschen mit persönlichen Schwächen und Fehlern. Es wäre ja auch nicht das erste Mal, daß solche Daten im Internet auftauchen. Um ein vielfaches höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Beamter des BKA die Daten zur eigenen Belustigung mit nach Hause nimmt oder daß ein Amtsleiter diese Daten entgegen der Gesetze eben doch irgendwo aufbeahrt, nach dem Motto: Was man hat, das hat man! Das kennt man ja.
Werden Sie gegen das BKA-Gesetz klagen?
Sehr geehrter Herr Wacker,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juni 2008.
Ich teile Ihre Bedenken zum so genannten Richterband. Ich lehne dieses Instrument als Aufweichung des absoluten Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ab. Allerdings hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung diesen Kernbereichsschutz etwas geöffnet.
Ob ich gegen das BKA-Gesetz klagen werde hängt in erster Linie vom weiteren Gesetzgebungsprozess ab. Ich behalte mir aber jede Entscheidung dahingehend vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger