Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Bernhard K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
in Ihrer Antwort vom 09.06.2008 an Herrn Dr. Kamp erzählen Sie nicht viel Neues.
Natürlich kann jeder Bürger selbst entscheiden welche Drogen er an sich anwendet. Aber beim Nikotin ist es nun einmal so, daß auch Leute vom Giftrauch betroffen sind, die sich nicht dafür entschieden haben.
Seltsamerweise werden Anwender und Dealer anderer Rauschdrogen strafrechtlich verfolgt, obwohl sie nur sich selbst und ihren Kunden Schaden.
Nikotin erzeugt Suchtabhängigkeit, genauso wie Speed, Crack, oder andere harte Drogen. Deshalb sehe ich schon einen Handlungsanlaß gegeben, um rechtlich dagegen vorzugehen.
Welche Vorteile hat die Regierung, bzw. der brave Bürger von den Nikotin-Drogentoten und der Gesundheitsschädigung durch giftigen Rauch?
Falls es keinen Vorteil gibt, fordere ich Sie auf, tätig zu werden und Schaden vom Volk abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juni 2008.
Ich habe meiner Antwort vom 9. Juni 2008 nichts hinzuzufügen. Zurzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit einigen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder. Daher sollte zunächst die Entscheidung des Gerichts abgewartet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger