Frage von Christine H. • 26.09.2008
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP • 19.01.2009
(...) Eine Hypothek, sei es, es handelt sich um eine Buchhypothek oder eine Briefhypothek, muss immer in das Grundbuch eingetragen werden, wie auch die Grundschuld. Nur so kann die Transparenz im Immobilienverkehr gewährleistet werden. (...)