Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Jürgen G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger
Könnten Sie sich vorstellen, eine Initative auf Bundesebene / Landesebene zu tragen deren Ziel es ist, das (psychologische) Gutachten nur dann nach JVEG §9 entschädigt werden wenn zweifelsfrei nach fundamentalen wissenschaftlichen Methoden verfahren wurde?
Die Grundbedürfnisse einer wissenschaftlichen Leistung dürften in allen Disziplinen gleich sein (These/Antithese, Dauer/Uhrzeit, Quellenverzeichnis, valiade, reliable... Testverfahren)
Da jederzeit über den Weg der Erinnerung zu begehren, bleibt das bestellende Organ frei von Beinflussung, jedoch gewinnt das erstellte Papier möglicherweise ungeahnte Qualitäten.
Sie entnehmen der Fragestellung sicher, dass der Verfasser die Meinung vertritt, dass eine Unabhängigkeit eines als sachverständigen bestellten Zeugen nicht zwingend eine entsprechende wissenschaftliche Leistung garantiert und mit wirtschaftlicher Abhängigkeit (Abtretung der Entschädigung an Sachverständigenorganisationen ohne Rechtsform) einhergeht.