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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Christine H. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Christine H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Leutheuser-Schnarrenberger,
zum Finanzkrise und zur Kreditvergabe und dann den Verkauf durch die Banken aus welchen Gründen auch immer möchte ich Sie fragen, warum werden in unserem Land ins Grundbuch Grundschulden eingetragen und nicht Hypotheken? Der Hauseigentümer ist gegenüber dem Grundschuldgläubiger vollkommen hilflos ausgeliefert, z.b. bei Verkauf des Kreditvertrages an eine andere Bank, da kann diese doch sofort vollstrecken, der Hypothekengläubiger kann nicht einfach diesen Kredit an andere Banken verkaufen. Ist diese Praxis der Grundschuldeintragung richtig oder müßte eine Hypothek eingetragen werden und wie ist die Beratungspflicht der Notare. Diese jetzige Finanzkrise zeigt ja viele Mängel im ganzen Geldsystem auf.
Mit freindlichen Grüßen
Christine Henschen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Henschen,

vielen Dank für Ihre Email.

Eine Hypothek, sei es, es handelt sich um eine Buchhypothek oder eine Briefhypothek, muss immer in das Grundbuch eingetragen werden, wie auch die Grundschuld. Nur so kann die Transparenz im Immobilienverkehr gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger