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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Stefan B. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Stefan B. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo!

"gerade SPD und CDU haben ja der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt..."

Ich beginne meinen kurzen Bericht mit ihrem Zitat aus der heutigen Ausgabe der Tagesschau. Sagen Sie, haben Sie sich ernsthaft mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt? Sind sie ernsthaft der Meinung, die staatliche Speicherung der Daten durch die Anbieter habe (außer der rein hypothetischen Möglichkeit) viel mit dem Verkauf von Datensätzen durch Lotterieanbieter zu tun? Dieser Vergleich hinkt nicht nur, er ist in meiner Meinung nach absolut unsinnig.

Entweder verunglimpfen Sie in diesem Falle die deutsche Exekutive, indem Sie sie mit windigen Lotterieanbietern vergleichen, sie könnten allerdings auch auf Kosten der aktuellen Diskussion einfach PR-Luft gewittert haben, und um jeden Auftritt in der Tagesschau froh sein.

Bei mir ist leider dieser Schuss nach hinten losgegangen.

Viele Grüße,

Stefan Baumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baumann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.08.2008.

Zwischen der Speicherung privater Daten unter der schützenden Hand des Staates, und der Speicherung durch private Anbieter besteht ein Zusammenhang. Entscheidend ist, dass überhaupt Dateien mit privaten, im schlimmsten Fall personenspezifischen Daten, angelegt werden. Je mehr solcher Dateien es gibt, und je interessanter die darauf gespeicherten Informationen für Interessenverbände jeglicher Art werden, desto größer wird auch immer die Gefahr des Missbrauchs sein. Ich kritisierte in meinem kurzen Kommentar auch weder die Exekutive, noch irgendwelche Lotterien. Die Schuld ist auch nicht immer alleine bei der Person zu suchen, die diese Dateien in Umlauf gebracht hat, um sich zu bereichern.

Die Politik trägt Mitverantwortung; Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung haben ein Klima des "anything goes" beim Erheben und Verwerten von Daten geschaffen. In Anbetracht der Datensammelwut staatlicher Behörden erschien es manchen wohl legitim, auch im privaten Bereich immer mehr Daten zu sammeln.

Ich bin gespannt, ob sinnvolle Vorschläge entwickelt werden, künftig Daten besser zu verschlüsseln und ominöse Marktanbieter anzuzeigen, statt mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Etliche Pläne liegen lange auf dem Tisch. Die Stärkung der Datenschutzaufsicht, durch mehr Personal und Bündelung der Datenschutzaufsicht und die Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Mehr Transparenz, ein Ausführungsgesetz zum Datenschutz-Audit, eine Gesamtstrategie zur Förderung datenschutzfreundlicher Technik und eine strikte Verwirklichung des Grundsatzes der Datensparsamkeit all das könnte längst Realität sein.

Was aber etwas ändern würde, wäre eine Überarbeitung sozusagen ein Update des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses Gesetz stammt ursprünglich aus den späten 1970er Jahren. Es konzentriert sich zu sehr auf die Abwehr staatlicher Eingriffe und zu wenig auf die Privatwirtschaft. Eine Zweckbindung der Datenerhebung sowie ein Zustimmungspflicht der Betroffenen bei der Weitergabe der Daten, eine Stärkung der Rechte von betrieblichen und staatlichen Datenschutzbeauftragten und eine bessere Vernetzung dieser beiden Ebenen würden den Datenschutz wesentlich mehr voran bringen als ein neuer Artikel im Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger