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Sabine Grützmacher
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Frage von Timm G. •

Werden Sie dem neuen Klimaschutzgesetz zustimmen?

Sehr geehrte Frau Grützmacher,

werden Sie dem neuen Klimaschutzgesetz zustimmen, obwohl es dem Verkehrsminister einen Freifahrtschein dafür gibt, seine klimaschädliche Politik fortzusetzen? Falls ja: wie werden die Klimaziele trotzdem erreicht? Welche Sektoren müssen übererfüllen, um die Defizite im Verkehrssektor zu kompensieren?

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde dem neuen Klimaschutzgesetz zustimmen, denn – auch wenn es viel Kritik gibt – es ist wichtig bei diesem Thema weiterzukommen.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der bisherige Mechanismus des Klimaschutzgesetzes kein Garant für Fortschritt in allen Sektoren war. Das sehen wir etwa im Verkehrssektor, in dem die Klimaziele in den vergangenen Jahren wiederholt verfehlt wurden. Die vom Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Sofortprogramme zur Nachsteuerung sind vom Expertenrat für Klimafragen als unzureichend und damit nicht gesetzeskonform eingestuft worden.

Bereits im Koalitionsvertrag war eine eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vereinbart worden. Diese sieht nun vor, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden soll. Das wird durchaus kritisch diskutiert, könnten einzelne Sektoren, wie etwa der Verkehrs- oder der Gebäudebereich sich hinter den Erfolgen des Erneuerbaren-Ausbaus verstecken und dringend nötige Klimaschutzmaßnahmen auf die lange Bank schieben. Allerdings werden die Sektorziele weiterhin jedes Jahr überprüft und damit wird sichtbar, wer Klimaschutz macht und wer noch mehr tun muss.

Es wird weiterhin sehr deutlich zu sehen sein, welche Bereiche zu viele Emissionen ausstoßen. Und genau diese müssen zuallererst Maßnahmen aus ihren Ressorts benennen, wenn Deutschland seine Gesamtziele reißt. Faktisch gibt es wenig Spielraum, dass ein Sektor die Emissionen aus anderen Sektoren kompensieren kann. Daher muss sich jeder einzelne Sektor der Verantwortung stellen. Zudem müssen die Ziele nicht erst im Vorjahr verfehlt worden sein, damit der Nachsteuerungsmechanismus greift. Künftig reichen zwei negative Projektionen um die Zielerreichung zu verfehlen. Dann muss der betroffene Sektor nachbessern.

Was wegfällt, ist die Nachsteuerungsverpflichtung für einen einzelnen Sektor (etwa Verkehr), wenn zwar nicht das Gesamtziel an zwei aufeinanderfolgenden Jahren verfehlt wird, sondern nur in diesem Sektor.

Dafür ist es uns gelungen, verbindliche Nachsteuerung durch Klimaschutzmaßnahmen für den Zeitraum 2030 bis 2040 zusätzlich zu verankern. Damit wird das Erreichen der Klimaziele 2040 abgesichert. Vor allem dank des guten Ausbaus der Erneuerbaren ist Deutschland erstmals auf dem Weg, die Ziele 2030 (65 Prozent CO2 Einsparung) zu erreichen. Um dann in den zehn Folgejahren bis 2040 auf ganze 88 Prozent CO2 Einsparung zu kommen, braucht es aber noch weit mehr Maßnahmen, besonders im Verkehrsbereich, die frühzeitig auf den Weg gebracht werden müssen. Schon 2026 muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das Maßnahmen beschreibt, um nicht nur für 2030, sondern auch für 2040 die Klimaziele zu erreichen. Die Nachsteuerung für das 2030- und das 2040-Ziel wird im jetzigen Klimaschutzgesetz-Update verbindlich festgeschrieben und damit einklagbar. Das ist ein zentraler Baustein, der auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität noch fehlte. 

Aus unserer Sicht ist es entscheidend, wie wir als Bundesrepublik insgesamt und gemeinsam die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele verbindlich erreichen. Das ist mit der Reform des Klimaschutzgesetzes sichergestellt.

In diesem Sinne,

mit freundlichen Grüßen

Sabine Grützmacher, MdB

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