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Sabine Grützmacher
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Frage von Werner Z. •

Nehmen Sie mit Unterstützung des Pandemievertrages und der Internationalen Gesundheitsregeln in Kauf, dass erneut Grundrechte eingeschränkt werden, die jedem Menschen bedingungslos zustehen?

Ich habe Ihre Antwort zur Frage von Felix S. gelesen. Aus Ihrer Antwort ergibt sich für mich die Zusatzfrage. Falls in unserer freiheitlichen demokratischen Staatsform Grundrechte eingeschränkt werden habe ich den Anspruch, dass dies mit sehr guter Begründung und zeitlich so kurz als möglich geschieht. Ich wünsche mir, dass nachträglich untersucht wird, ob die Eingriffe in Grundrechte zeitlich und vom Umfang verhältnismäßig waren. Zum Beispiel durch einen Vergleich mit Schweden, das ohne Grundrechtseinschränkungen auskam.

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Sehr geehrter Herr Z.,

Sie haben sogar den Anspruch, dass es gesetzlich geregelt wird. Denn beispielsweise steht im Artikel 2 (2) des Grundgesetzes  "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Und in Artikel 11(2)  des Grundgesetzes, Freizügigkeit steht ausdrücklich, dass dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann, wenn es "[...] zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, [...] erforderlich ist." Genauso gibt es die Einschränkung bei der Versammlungsfreiheit, §8.

Wie eine Pandemie-Lage einzuschätzen ist, bleibt immer ein schwieriger Abwägungsprozess. Das gleiche gilt bei Hochwasserkatastrophen. Aber als Bürger eines Staates hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und dazu gehört die Rücksichtnahme auf Schwächere.

Auch ich spreche mich dafür aus, dass wir die Maßnahmen aus der Corona-Pandemie untersuchen. Mit dem Ziel, es beim nächsten Mal besser zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Grützmacher, MdB

 

 

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