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Antwort von Sabine Dittmar
SPD
• 06.03.2020

vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).

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SPD
• 06.03.2020

als gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages vertrete ich nicht eine einzelne „Zielgruppe“, sondern die deutsche Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Genauso werden die Repräsentanten von allen Wahlberechtigten in Deutschland gewählt. Die subtile Unterstellung, ich würde mich nur um einen vermeintlich kleinen Personenkreis sorgen, weise ich daher entschieden zurück!

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