(...) Für das von Ihnen ausführlich beschriebene Dilemma eines stark erhöhten Krebsrisikos bei Organtransplantierten gibt es leider keine Lösung (...)
vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).
(...) Meinen Reden, Interviews und Beiträgen in den sozialen Medien konnte Sie vielleicht entnehmen, dass ich Ihre generelle Auffassung bezüglich Rauchverbote unterstütze. (...)
(...) Ich stimmte für das Gesetz und freue mich, dass wir die Impfprävention gestärkt und den Schutz der Bevölkerung vor Masern verbessert haben. (...)
(...) Bei jüngeren Kindern müssen immer die Eltern entscheiden, ob sie eine Organspende befürworten. (...)
als gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages vertrete ich nicht eine einzelne „Zielgruppe“, sondern die deutsche Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Genauso werden die Repräsentanten von allen Wahlberechtigten in Deutschland gewählt. Die subtile Unterstellung, ich würde mich nur um einen vermeintlich kleinen Personenkreis sorgen, weise ich daher entschieden zurück!