Frage an Sabine Dittmar von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dittmar,
die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben , kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.
Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/
Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?
Wie hoch schätzen Sie als Hausärztin die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten hinaus reicht?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage zur Organspende vom 09.09.2019.
Der von Ihnen angesprochene Antrag der Grünen enthielt neben der Forderung der intensiveren psychologischen Betreuung auch andere Forderungen, wie die Verpflichtung der privaten Krankenkassen zum Beitrag zu den Kosten der Gesetze, auf die sich der Antrag bezieht. Da die privaten Krankenkassen aber seit Jahrzenten freiwillig ihren Beitrag, u.a. bei der Finanzierung von Organspendekosten leisten, hat die Koalition diesem Antrag nicht zugestimmt. Zusätzlich wäre die verpflichtende Beteiligung der Krankenkassen grundgesetzlich schwierig geworden.
Zur Organspende bei Minderjährigen: Ab 14 Jahren kann man widersprechen und ab 16 Jahren einer Organspende zustimmen. Bei jüngeren Kindern müssen immer die Eltern entscheiden, ob sie eine Organspende befürworten. Dies gibt ihnen die Möglichkeit selbstständig über diesen schweren Schritt zu bestimmen. Diese Regelung erscheint mir sinnvoll. Umfassende Informationen zur Organspende finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.organspende-info.de/start.html
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar