Frage an Sabine Dittmar von Georg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dittmar,
als vom Bürger gewähltes Mitglied des Bundestages(MdB) vertreten Sie die Wünsche der Bürger mit Ihrer Stimme im Parlament.
Ihre Vertretung drückt sich - unter anderem - darin aus, dass Sie Entscheidungen für die Bürger treffen und zwar im besten Fall tatsächlich zum Wohl (Wohlergehen) der Bürger z.B. höhere Renten, bessere Versorgung in der Medizin, höherer Mindestlohn, etc, etc, und im schlechtesten Fall nur zum vermeintlichen Wohlergehen oder bewusst zum Nachteil der Bürger, z.B. Rentenkürzungen, Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen, Abschaffung Mindestlohn, Steuererhöhungen etc. etc. . Die jeweiligen Gründe für die Entscheidungen sollen hier keine Rolle spielen.
Diese Entscheidungen werden im Rahmen von Gesetzen getroffen, über die im Bundestag jeder Abgeordnete mit Ja oder Nein oder Enthaltung abstimmen kann. Durch die Gesetze wird der Vollzug der darin entahltenen Maßnahmen und Vorgaben möglich und kann von staatlicher Seite auch mit Zwangsmaßnahmen (Exekutive) durchgesetzt werden.
1. Frage:
Sind meine Ausführungen insoweit richtig?
2. Frage:
Legen Sie Ihren Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) und legt Ihre Fraktion und legt der Bundestag (Summe aller Abgeordneten) den Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) generell wissenschaftliche Studien und Ausarbeitungen, sowie Expertenanhörungen etc. zugrunde, um die Auswirkungen eines Gesetzes/Beschlusses auf die Bürger möglichst umfassend und tatsachenorientiert im Vorhinein beurteilen und bewerten zu können?
3. Frage:
Falls ja, ist dies so vorgeschrieben, oder obliegt es allein dem Abgeordneten, der Fraktion, dem Parlament, Sachverständigen Know How der Entscheidung/dem Abstimmungsverhalten zugrunde zu legen?
4. Frage:
Müssen Sie, Ihre Fraktion, das Parlament die Wünsche von Lobbyisten, insbesondere großen Wirtschaftsunternehmen, bei Ihrer Entscheidung (Abstimmungsverhalten) berücksichtigen?
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).
Grundsätzlich werden zu jedem Gesetzesvorhaben Experten-Meinungen mit eingebunden. Dies geschieht in Fachgesprächen, aber auch in den Anhörungen der Ausschüsse. Das Gespräch oder die Einbindung der Fachexperten sehe ich nicht als anrüchig. Die Politik ist darauf angewiesen, dass sie sich in Detailfragen beratschlagen lässt und verschiedene Meinungen einholt. Problematisch wird es meiner Ansicht nach erst, wenn Beratungen nur von einer Interessensseite kommen und zudem intransparent sind.
Ich persönlich achte darauf, dass ich, sowohl in Fachgesprächen als auch in Ausschusssitzungen, ein ausgewogenes Feld an Interessensvertretern sitzen habe. Am Ende ist es jedoch immer klar, das letzte Wort, und damit die tatsächliche Entscheidung, fällt die Politik, denn nur sie ist demokratisch legitimiert.
Ich bin, wie eingangs erwähnt, nur meinem Gewissen unterworfen, nehme mir aber das Recht heraus, mir meine Meinung in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Wissenschaft zu bilden und bin daher der Überzeugung, dass somit die Grundlage für einen transparenten Gesetzgebungsprozess gegeben ist und möglichst gute Gesetze für die Gesellschaft entstehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar, MdB