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Sabine Dittmar
SPD
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Frage von Roland S. •

Frage an Sabine Dittmar von Roland S. bezüglich Senioren

Sehr geehrtes Mitglied der SPD Dittmar,

es gibt eine Krise und Wahlthemen (Gesetzesvorschläge), die Ihrer Zielgruppe, der über 60-Jährigen [ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-wahl-spd-ist-nur-noch-eine-ue60-partei-a-1233320.html ] nicht gefällt.

Null-Promille-Grenze für E-Scooter Fahrer [ https://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-scooter-lauterbach-fordert-null-promille-grenze-fuer-fahrer-a-1280827.html ] ist für Ihre Wähler völlig egal, die denken an Rollatoren. Warum kein Gesetz (Rechtsanspruch) auf Bewahrung der Mobilität bis ins hohe Alter?

Selbstständige sollen sich rentenversichern lassen [ https://www.sueddeutsche.de/news/leben/soziales-heil-will-selbststaendige-zu-altersvorsorge-verpflichten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190406-99-704951 ] . Ihre Zielgruppe hat mit Rentenzahlungen bereits abgeschlossen! Warum kein Gesetz zur Steigerung der Kaufkraft der ausgezahlten Renten?

"Es dürfte nur wenige Menschen geben, die ein Spenderorgan ablehnen, wenn sie selbst eines benötigen." [ https://www.welt.de/politik/deutschland/article195958259/Neue-Organspende-Regeln-Wie-weit-sollen-die-Aenderungen-gehen.html ] . Jeder Mensch hat alle seine Organe, von Geburt an, die von anderen Menschen werden abgestossen! Wähler reden darüber, wenn jemand bisher mit Dialyse gut gelebt hat, und nach der zweiten Transplantation verstirbt. Warum kein Gesetz (Rechtsanspruch) auf Therapien zur Organertüchtigung/-auffrischung?

Wähler wollen nicht im OP-Saal sterben. Eugen Brysch: "..fast alle wollen eigentlich durch eine Patientenverfügung ein natürliches Sterben einfordern und damit sind sie eigentlich ganz natürlich geboren gegen die Organspende.." [ https://www.deutschlandfunk.de/gesetzesentwuerfe-zu-organspende-patientenschuetzer.694.de.html ] Warum kein Gesetz (Rechtsanspruch), dass jedermann - grundsätzlich - unversehrt in seinem Bett einschlafen darf?

Wäre es aus Ihrer Sicht hilfreich, wenn der Vorstand zurücktritt und der SPD einen Neuanfang ermöglicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schreiber,
als gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages vertrete ich nicht eine einzelne „Zielgruppe“, sondern die deutsche Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Genauso werden die Repräsentanten von allen Wahlberechtigten in Deutschland gewählt. Die subtile Unterstellung, ich würde mich nur um einen vermeintlich kleinen Personenkreis sorgen, weise ich daher entschieden zurück!
Mir ist bis jetzt weder ein Antrag noch eine Diskussion innerhalb der SPD-Fraktion bekannt, die sich mit einer Null-Promille-Grenze für das Fahren der sog. E-Scooter befasst.
Falls Sie die Steigerung der Kaufkraft von Rentnern meinen, dann verweise ich an dieser Stelle gerne auf die von der Regierungskoalition beschlossene Grundrente. Hier werden wir spürbar für über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland die Kaufkraft stärken, ich hoffe, das ist in Ihrem Sinne.
Die meisten Krankenkassen in Deutschland bieten die Erstattung von Sport-Kursen an. Diese dienen der Erhaltung und Wiedererlangung von Gesundheit. Regelmäßiger Sport wirkt sich auch positiv auf die Funktionserhaltung von Organen aus.
Nichtsdestotrotz müssen wir als Politiker beim Thema Organtransplantationen handeln. In Deutschland warten tausende Menschen auf ein passendes Spenderorgan, Ihren Vorschlag, ein Recht auf „unversehrt in seinem Bett einschlafen“ zu dürfen empfinde ich bei diesem Thema daher als verstörend. Unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden momentan zwei Vorschläge diskutiert. Ziel der Parlamentarier ist es unter anderem bei diesem durchaus heiklen Thema eine Debatte in der breiten Öffentlichkeit zu fördern. Der Fraktionszwang wurde zudem bewusst aufgehoben, so wie sich das bei ethischen Grundsatzfragen im Bundestag gebietet.
Ich persönlich bin für die sog. Doppelte Widerspruchslösung, diese beinhaltet im Kern folgendes:
Grundsätzlich gilt jede Person als Organ- und Gewebespender, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch oder einen der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehenden Willen erklärt. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig. Die Bevölkerung wird über die geänderte Rechtslage umfassend aufgeklärt (was ist die Rechtsfolge eines nicht erklärten Widerspruchs). Alle Bürgerinnen und Bürger werden dazu dreimal angeschrieben. Weiterhin wird es regelmäßige Informations- und Aufklärungskampagnen der BZgA, gesetzlicher und privater Krankenkassen geben.
Ich hoffe, Sie können meine Beweggründe für mein Handeln beim Thema Organspende verstehen und die von mir präferierte Lösung nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar, MdB

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