(...) Dennoch gilt auch für mich: Ohne Kenntnis aller Umstände sollte man über die Rechtmäßigkeit einzelner Entscheidungen nicht urteilen. Die von Ihnen kritisierte Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits mehrfach Patienten auf deren Antrag hin die Erlaubnis erteilt, Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. Ich bin mir sicher, dass auch die Entscheidung im Fall von Piet Stieg unter Abwägung aller relevanten Sachverhalte des Einzelfalls im Interesse der individuell notwendigen medizinischen Versorgung der Patienten getroffen wurde. (...)
(...) zu1) Für die von Ihnen zitierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/5747; siehe http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/fuehrerscheinwesen.pdf ) war das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständige oberste Bundesbehörde. Das Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat an der Beschlussempfehlung nicht mitgewirkt. (...)
(...) Insofern setze ich mich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein, wobei mir persönlich eine entsprechende Sensibilisierung der Bevölkerung sehr am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang bereitet mir insbesondere der in den letzten Jahren stark gestiegene missbräuchliche Alkoholkonsum unter Jugendlichen Sorge. Da ich dies als wichtiges Thema verstehe, stand auch die Tagung der Drogenbeauftragten im Oktober diesen Jahres unter dem Motto ´Voll drauf - Neue Formen jugendlichen Alkoholkonsums?´. (...)
(...) Sie gehen davon aus, dass "jeder erwachsene, frei denkende Mensch selbst in der Lage [ist], zu entscheiden, welche Drogen er konsumieren möchte". Ich bin der Auffassung, dass jemand, der bewusst gegen geltendes Recht verstößt, sich dabei auch der mit seinem Handeln im Fall der Entdeckung verbundenen "Unannehmlichkeiten (Führerscheinentzug, Geldstrafe, Freiheitsstrafe und ggf. Existenzzerstörung)" bewusst sein sollte. (...)
(...) Nach meiner Überzeugung steht jedem Erwachsenen die Entscheidung, zu rauchen oder aber nicht zu rauchen, individuell frei. Das schließt das Recht auf tabakrauchfreie Atemluft für diejenigen ein, die sich für konsequentes Nicht-Rauchen entschieden haben. (...)
(...) Und Cannabis ist in Deutschland verboten. Sofern unter Cannabiswirkung am Straßenverkehr teilgenommen wird, werden zusätzlich Risiken für andere Verkehrsteilnehmende eingegangen. Wenn schon nicht aus eigenem gesundheitlichem Interesse der Cannabiskonsum eingestellt wird, dann sollte er spätestens bei einer möglichen Fremdgefährdung wie im Straßenverkehr tabu sein. (...)