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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Sabine W. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Sabine W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

zufällig las ich Ihre Antwort an Herrn Werner Paul. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, ihr Tätigkeitsschwerpunkt läge in der Politik. Aber denken Sie nicht, es sei mehr als legitim von Herrn Paul zu erwarten, dass Sie sich als zuständige Ressortleiterin mit den Grundlagen auseinandergesetzt haben, die Sie in den Medien und der Politik als Ausgangspunkt für die Einführung der Nichtraucherschutzgesetze vertreten?

Denn ich muss sagen, es geht mir ähnlich wie Herrn Paul, als Raucherin machte ich mich natürlich auf die Suche nach den 40-70 gefährlichen oder kanzerogenen Stoffen im Nebenstromrauch.
Nur sehr wenige werden namentlich benannt, ich verglich dann in den MAK-Listen, (fand ich sie überhaupt eingestuft) die Werte, ab denen sie als gefährlich oder kanzerogenen gelten - und stellte dabei fest, dass die Werte im Nebenstromrauch bei weitem nicht erreicht werden.
Aufgrund dieser Tatsache begann ich, mich in der wissenschaftlichen Literatur umzuschauen und fand auch da Aussagen (für Passivrauchbelastete) die von geringer, keiner oder nicht signifikanter Auswirkung auf die Gesundheit ausgehen.
Sind Sie nicht, wie Herr Paul, ich und sicher viele andere Bürger, der Meinung, dass, wenn schon ein so einschneidendes Gesetz wie das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wird, dies mit der Offenlegung aller Zahlen; Fakten und Werte (die ja vorhanden sein müssen, sonst hätte das Gesetz ja keine Grundlage) einhergehen sollte?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Weintraut,

im März 2007 wurde der federführend durch die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens durch die Bundesregierung dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Ich habe mich mit der Begründung des Gesetzentwurfes in meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung auseinandergesetzt. Die von den zuständigen Ministerien erarbeitete ausführliche Begründung zu Handlungsbedarf und Zielsetzung des Gesetzesentwurfs finden Sie unter anderem in der entsprechenden Drucksache 145/07, die im Internet unter http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0101-200/145-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/145-07.pdf verfügbar ist.

Nach meiner Überzeugung steht jedem Erwachsenen die Entscheidung, zu rauchen oder aber nicht zu rauchen, individuell frei. Das schließt das Recht auf tabakrauchfreie Atemluft für diejenigen ein, die sich für konsequentes Nicht-Rauchen entschieden haben. Bedauerlicherweise haben sich in der Vergangenheit Appelle zur gegenseitigen Rücksichtnahme im menschlichen Miteinander in der Öffentlichkeit oftmals als wirkungslos erwiesen. Mit der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz ist diese doch eigentlich selbstverständliche Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer, die Sie als Raucherin möglicherweise schon immer ausübten, gesetzlich vorgeschrieben.

Die fachlich detaillierten Fragen Herrn Pauls nach den schädlichen Inhaltsstoffen im Tabakrauch zeigen mir, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger, so wie Sie, mit den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens auseinandersetzen. Das ist aus meiner Sicht begrüßenswert, denn die individuelle Entscheidung zu rauchen sollte im Bewusstsein der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken getroffen werden. Da ich aber keine Wissenschaftlerin bin, möchte ich erneut auf meine Antwort vom 14.04.2008 verweisen: "Gebündelte wissenschaftliche Kompetenz findet sich in Forschungseinrichtungen, deren primäre Aufgabe die wissenschaftliche Forschung und Ergebnisanalyse sind ... Ich bin davon überzeugt, dass Sie in der vielschichtigen Forschungslandschaft eine geeignete Institution mit kompetenten Gesprächspartnern finden werden, um die Sie bewegenden Fragen ausführlich diskutieren zu können. Einer Mittlerrolle meinerseits bedarf es in diesem Diskussionsprozess sicher nicht".

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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