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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Jens L. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Jens L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing

in Ihrer
Antwort an Herrn Hanßmann nennen Sie für die Kriminalisierung und Verfolgung von Drogenmissbrauch "historische, kulturelle, rechtliche und ethische Aspekte unserer Gesellschaft" .
Doch rechtfertigen diese Gründe die Kriminalisierung und damit verbundene Unannehmlichkeiten (Führerscheinentzug , Geldstrafe , Freiheitsstrafe und ggf. Existenzzerstörung) von ansonsten gesetzestreuen Bürgern? Ist nicht jeder erwachsene, frei denkende Mensch selbst in der Lage zu entscheiden, welche Drogen er konsumieren möchte?
Ich freue mich auf ihre Ausführungen.

mit freundlichen Grüßen

Jens Lerch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lerch,

zu den Gründen für die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelrecht habe ich mich in diesem Forum bereits in diversen Antworten geäußert und verzichte daher auf eine Wiederholung.

Sie gehen davon aus, dass "jeder erwachsene, frei denkende Mensch selbst in der Lage [ist], zu entscheiden, welche Drogen er konsumieren möchte". Ich bin der Auffassung, dass jemand, der bewusst gegen geltendes Recht verstößt, sich dabei auch der mit seinem Handeln im Fall der Entdeckung verbundenen "Unannehmlichkeiten (Führerscheinentzug, Geldstrafe, Freiheitsstrafe und ggf. Existenzzerstörung)" bewusst sein sollte.

Darüber hinaus weise ich nochmals auf die in § 31a des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehene Möglichkeit des Absehens von der Verfolgung hin.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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