Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 10.02.2009

(...) Damit ist der Begriff "nicht geringe Menge" durch die Rechtsprechungspraxis durchaus klar von der "geringen" Menge abgegrenzt - eine Veränderung des Gesetzestextes brächte somit keinen Vorteil und ist daher nicht erforderlich. Auch der Begriff "geringe Menge" ist durch die oben genannte Rechtsprechungspraxis eigentlich ziemlich klar umrissen. Die Einstellungspraxis bei den Staatsanwaltschaften ist aber, wie Sie richtig bemerken, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich; das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner "Cannabisentscheidung" auch besonders für die "geringe Menge" eine Vereinheitlichung gefordert, um zu einer gleichmäßigeren Rechtsanwendung zu kommen. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 27.01.2009

(...) Ich bin nicht der Auffassung, dass Politiker, nur weil sie Politiker sind, zu alles und jedem etwas zu sagen haben sollten. Sportjournalismus gehört weder zu meinem Aufgabengebiet, noch würde ich behaupten, dass ich mich in diesem Bereich besonders gut auskenne. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 17.02.2009

(...) Zwei Spice-Mischungen ("Smoke Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") sind zudem auf Antrag einer Ladesbehörde vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft worden, wodurch das Inverkehrbringen dieser Produkte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt ist. Ob die vielen verschiedenen Produkte, die unter der Sammelbezeichnung "Spice" vermarktet werden, alle auch die verbotenen synthetischen Cannabinoide enthalten, bedarf weiterer Untersuchungen. Ich werde die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden weiter aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 25.02.2009

(...) Wie die historischen Erfahrungen mit der Alkoholprohibition in den USA und in Finnland zeigen, ist ein totales Alkoholverbot für das drogenpolitische Ziel der Reduzierung von gesundheitlichen und sozialen Schäden durch den Konsum nicht zielführend: Der Konsum verlagerte sich ins Private, die Schwarzbrennerei und somit eine schlechtere Produktqualität nahmen zu, und die Entstehung von (organisierter) Kriminalität wurde begünstigt. In der Alkoholpolitik verfolgt die Bundesregierung keine Verbotspolitik, sondern das Ziel eines verantwortungsvollen Konsums qualitativ einwandfreier alkoholhaltiger Getränke. (...)

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
E-Mail-Adresse