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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von andreas k. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von andreas k. bezüglich Verbraucherschutz

sehr geehrte frau bätzing,

welche artikel im zusammenhang mit dem spice verbot sind nun verboten?

hierzu herrscht völlige unklarheit. auch unsere kriminalpolizei in kempten scheint überfordert. sie wissen es ebenso wenig, wie die mitarbeiter der ihk. suche im internet ist schwierig. es gibt sich widersprechende aussagen und leider keine definitive aufzählung der verbotenen artikel.

es wäre für alle im lande hilfreich, wenn sie hierzu klarheit schaffen könnten und alle verbotenen artikel auflisten würden.

wir wissen zwar, daß dieser synthetische wirkstoff nun dem btmg unterstellt ist, aber niemand weiß in welchen produkten dieser nun definitiv gefunden worden ist.

vielen dank und sonnige grüße
a. k.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kaiserswerth,

durch die Aufnahme der synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" in den Anhang II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind Herstellung, Handel und Besitz dieser Substanzen ohne Erlaubnis verboten. Zwei Spice-Mischungen ("Smoke Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") sind zudem auf Antrag einer Ladesbehörde vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft worden, wodurch das Inverkehrbringen dieser Produkte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt ist. Ob die vielen verschiedenen Produkte, die unter der Sammelbezeichnung "Spice" vermarktet werden, alle auch die verbotenen synthetischen Cannabinoide enthalten, bedarf weiterer Untersuchungen. Ich werde die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden weiter aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. Nach den mir vorliegenden Informationen wurde Spice sowohl im Internet wie auch in den Headshops inzwischen weitgehend aus dem Handel genommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Bätzing

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