
(...) Und der Frage, trifft es zu, dass die Kirchen diesen Satz ändern können, kann ich nur entgegenhalten: Wurden diese Sätze ins Unermessliche erhöht und gibt es nicht eine Kappungsgrenze für hohe Einkommen? Im Übrigen bedarf die Festsetzung der Kirchensteuer durch die Kirchen der Zustimmung der Landesparlamente. Faktisch kann niemand von seiner Steuer einen unbegrenzten Abzug machen. (...)