Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in den "Lübecker Nachrichten" vom 3.7.10 gab es folgenden Leserbrief von P. T.:
Daß 27 deutsche Kardinäle ihre mtl. Bezüge von jeweils 11.300 ebenso wie rund 20 Cefs der ev. Kirchengliederungen vom deutschen Steuerzahler, gleich ob in der Kirche oder nicht, finanziert bekommen, ist im Jahr 2010 mit nichts zu rechtfertigen. Daß nur etwa 2 % der Kosten bei Caritas oder Diakonie von den Kirchen selbst getragen werden, während der deutsche Steuerzahler hier mit 20 Milliarden Euro Träger finanziert, wo nur die Glaubensgemeinschaften das Sagen haben, ist ein skandalöser Etikettenschwindel. Er suggeriert, daß die Kirchen aus eigener Kraft unglaubliche Summen für soziale Zwecke aufbringen, was eindeutig nicht stimmt.
Meine Fragen:
Wie hoch sind die jährlichen Einnahmeverluste des Staates durch die UNBEGRENZTE(!) steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer?
Trifft es zu, daß höchstens 10 % der Kirchensteuer in öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten fließen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie rügen darin, dass der deutsche Steuerzahler die Kirchen subventionieren würde, indem er kirchliche Trägereinrichtungen mit hohen Beträgen unterstütze, ohne dass er dabei ein Mitspracherecht habe.
Tatsächlich erhalten die kirchlichen freien Träger, wie andere freie Träger auch, staatliche Zuschüsse zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies sind staatliche Aufgaben, die der Staat selbst in jedem Fall zu erfüllen hätte. Er hat sich in diesem Fällen entschieden, dass freie, auch kirchliche, Träger sich für die Aufgabenwahrnehmung bewerben können und einen Teil der Kosten vom Staat ersetzt bekommen. Wie viel das jeweils ist, legt der Staat bei jeder Übertragung von Aufgaben fest. Dieses Konstrukt ist auch für den Staat und damit für den Steuerzahler von Interesse, denn es hat sich herausgestellt, dass durch die Aufgabenübertragung und durch die Eigenbeteiligung der Träger, der Staat in vielen Aufgabengebieten Steuern sparen kann. Wenn man also die Finanzierung wegnehmen würde, würde es für den Steuerzahler nicht billiger, sondern teurer werden. Dies sollte Berücksichtigung finden.
Ihre Fragen, die ich nach bestem Wissen und Gewissen versuchen werde zu beantworten, haben mit der Finanzierung von Trägern ja nur bedingt zu tun. Hier geht es darum, dass Menschen, die Kirchensteuer zahlen (das sind aber nur die Kirchenmitglieder), diese als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Der Begriff unbegrenzt, den Sie verwenden, ist dabei falsch gewählt, denn die Kirchensteuer ist ja nicht unbegrenzt hoch, sondern ein fester Satz vom Einkommen. Ich denke, dass Ihre Idee, von der Kirchensteuer noch einmal Steuern zu zahlen, nicht auf viel Freunde treffen wird, weil dies eine Doppelbesteuerung wäre. Das BMF hat die Mindereinnahmen für das Jahr 2008 durch den Sonderabzug der Kirchensteuer auf 3,05 Milliarden € geschätzt. Hinsichtlich der Verteilung der Gelder innerhalb der Kirche, ist diese souverän und entscheidet selbst über die Verwendung der Gelder, wie es bei Steuern ja rechtlich nicht zulässig wäre, eine Bindung hinsichtlich der Ausgaben zuzulassen. Ich kann daher auch keine Auskunft über Mittelverwendung in der Kirche geben.
Man kann die Auffassung vertreten, dass eine Subventionierung der Kirchen über die Steuer nicht zeitgemäß ist. Meine Auffassung ist das aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler