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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 3.8.10. Leider sind Ihre Tatsachenbehauptungen nicht belegt. Bei Fragestellern wird in solchen Fällen die Freischaltung von der Moderation abgelehnt.

Sie behaupteten, daß durch die Übertragung staatlicher Aufgaben an kirchliche Träger trotz der staatlichen Zuschüsse der Staat in vielen Aufgabengebieten Steuern spart. Welche staatlichen Aufgaben meinen Sie?
Wenn Sie zum Beispiel Kindertagesstätten in Hamburg meinen: Wie hoch ist dort der prozentuale Finanzierungsanteil der kirchlichen Träger an den Betriebskosten?

Zur unbegrenzten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer schrieben Sie:
"Der Begriff UNBEGRENZT, den Sie verwenden, ist falsch gewählt, denn die Kirchensteuer ist ja nicht unbegrenzt hoch sondern ein fester Satz vom Einkommen".
Trifft es zu, daß die Kirchen diesen Satz verändern können?
Trifft es zu, daß es im Steuerrecht keine Höchstgrenze bei der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Wenn freie (nicht nur kirchliche) Träger einen privaten Finanzierungsanteil übernehmen, wird es bereits dadurch billiger. Unabhängig davon sind die Kosten bei privater Trägerschaft aber häufig geringer, als bei staatlicher Trägerschaft, diese Ersparnis hat mit dem Eigenanteil nichts zu tun. Ob man dies immer will, muss im Einzelfall politisch entschieden werden.

Für den Eigenanteil an den Kindertagesstätten in Hamburg, ist dieses Bundesland zuständig. Einer Untersuchung über die Finanzierung von Kindertagesstätten http://www.dji.de/bibs/42_1459FamunterstExpertise.pdf kann ich entnehmen, dass in Hamburg vor der Rechtsänderung ein Eigenanteil von um die 20 % von den Trägern übernommen wurde. Ob dies nach der Rechtsänderung auch noch so ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings sind Eigenfinanzierungsanteile in dieser Höhe durchaus üblich. Wenn Sie meinen, dass die Hamburger Eigenfinanzierungsanteile zu gering seien, sollten Sie sich mit der Hamburger Senatsverwaltung auseinandersetzen.

Das von Ihnen verwendete Wort unbegrenzt signalisiert, dass jeder beliebig darüber entscheiden kann, wie viel er absetzt. Dies ist nicht der Fall. Und der Frage, trifft es zu, dass die Kirchen diesen Satz ändern können, kann ich nur entgegenhalten: Wurden diese Sätze ins Unermessliche erhöht und gibt es nicht eine Kappungsgrenze für hohe Einkommen? Im Übrigen bedarf die Festsetzung der Kirchensteuer durch die Kirchen der Zustimmung der Landesparlamente. Faktisch kann niemand von seiner Steuer einen unbegrenzten Abzug machen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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