Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Martina K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bätzing,
sicher ist ihnen bekannt, dass die Kinderwunschbehandlung in Thüringen, Sachsen und auch unserm Nachbarland, dem Saarland, wieder zu 100% unterstützt wird. Leider in Rheinland_pfalz immer noch nicht.
Mein Mann und ich gehören zu einem der vielen ungewollt kinderlosen Paaren und es ist uns nicht möglich eine künstl. Befruchtung zu bezahlen, da 50% immer noch viel zu viel sind. Wenn man bedenkt, dass man bei einer erfolgreichen Schwangerschaft ja schliesslich auch Anschaffungen und ebenfalls Verantwortung dafür hat, das Kind dann zu ernähren. Dann auf einem Berg Schulden zu sitzen ist doch sicherlich nicht erstrebenswert.
Die demographische Entwicklung zeigt ebenfalls, dass unbedingt mehr Nachwuchs gebraucht wird.
Mir ist wohl bekannt, dass Bund und Länder stark verschuldet sind, dennoch ist mir unklar, wieso in ein so wichtiges Thema nichts investiert wird, es sogar aus dem Koalitionsvertrag schlichtweg gestrichen wurde???? Diese finanzielle Unterstützung gibt dem Land schließlich auch wieder Geld zurück!
Daher bitte ich sie, sich für dieses Thema zu engagieren und Menschen, die in unserer Lage sind zu unterstützen.
Vielen Dank
M.K.
Sehr geehrte Frau König,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung bei Paaren, die auf natürlichem Wege eine gewollte Schwangerschaft nicht erreichen können, ist ein bereits viel diskutiertes Thema. Ich meine, dass man die Argumente sehr sorgfältig abwägen muss.
Auf der einen Seite kann ich den Wunsch der Paare, ein gemeinsames Kind zu bekommen, sehr gut verstehe, gerade, weil ich selbst schwanger bin. Die Geburt eines Kindes ist darüber hinaus aber auch gesellschaftlich erwünscht.
Auf der anderen Seite muss ich aber abwägen, dass die notwendige Behandlung aus den Beiträgen anderer Menschen bezahlt werden muss, die erst einmal keinen unmittelbaren Nutzen aus der Geburt haben.
Die Entscheidung, welche Belastungen anderen Menschen zumutbar sind, um solidarisch denjenigen mit einem Kinderwunsch zu helfen und dem gesamtgesellschaftlichen Interesse an möglichen Kindergeburten nachzukommen, ist eine Abwägungsfrage. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass ich die Kosten der Allgemeinheit auferlege, ohne dass dies sicher zu dem von Eltern und Staat erwünschten Erfolg führt.
Der Gesetzgeber hat daher entschieden, dass Eltern und Staat, sich geleichermaßen an den Kosten der Behandlung beteiligen sollen und die Anzahl der von den Krankenkassen mitfinanzierten Behandlungen auf drei begrenzt werden soll.
Die von Ihnen genannten Länder haben sich entschlossen, dass für sie die Entwicklung der eigenen Bevölkerung besonders notwendig ist und haben darüber hinaus, meiner Kenntnis nach mit jeweils begrenzten festen Mitteln, Zuschüsse im Haushalt bereit gestellt.
Zu Ihrer Frage, wieso das Thema aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP gestrichen worden ist, kann ich als Mitglied der SPD keine Äußerung treffen. Ich rege an, Ihre Forderung auch den Regierungsfraktionen zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler