Wieso und Warum bekommen Beamte und Pensionäre einen Inflationsausgleich von bis zu 3000 Euro und Rentner*innen nicht???
Sehr geehrter Herr P.,
zwischen Beamtinnen und Beamten auf der einen und dem Staat als Dienstherrn auf der anderen Seite besteht ein besonderes „Dienst- und Treueverhältnis“, das mit einer Fürsorgepflicht des Staates, aber auch mit besonderen Pflichten seiner Beamtinnen und Beamten einhergeht. Das entsprechende Besoldungs- und Versorgungssystem umfasst auch pensionierte Beamtinnen und Beamten. Es handelt sich demnach um eine völlig andere Versorgungssystematik als beim System der Rentenkasse. Diese Unterscheidung begründet im konkreten Fall auch den Anspruch von Pensionärinnen und Pensionären auf die Inflationsprämie. Hintergrund ist hier die Übernahme der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Die Diskussion darüber, ob die Inflationsprämie auch an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen ist, berührt also auch die grundsätzliche Frage nach der Bedeutung und möglichen Anpassungserfordernissen des Beamt:innentums und des öffentlichen Dienstes, der hinsichtlich der Attraktivität mit der Privatwirtschaft zu konkurrieren hat. Eine solche Debatte ist nachvollziehbar, muss aber meines Erachtens sinnvollerweise in den angerissenen grundsätzlichen Gesamtkontext eingebettet werden.
Beste Grüße
Sabine Bätzing-Lichtenthäler