Aufgrund des Korruptionsskandals im EU-Parlament, stellt sich die Frage, ob und in wie weit Ihre Fraktion eine verschärfte Neuausrichtung der Transparenzregeln des Landtags befürworten würde?
Sehr geehrter Herr B.,
zu Ihrer ersten Frage ist zunächst festzuhalten, dass sich aus unserer Sicht die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz sowie die Erweiterung des Lobbyistenregisters bewährt haben. Regelungen über die Anzeige und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat finden sich in § 1a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz (AbgGRhPf) und in den näheren Bestimmungen in Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (GOLT). Das Lobbyistenregister (LR) ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert. Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.
Beste Grüße
Sabine Bätzing-Lichtenthäler