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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Slevin K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Slevin K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

nachdem nun intensiv das Spice unter die Lupe genommen wurde und das Frankfurter Institut THC Pharm herausgefunden hat, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der darin enthaltene Wirkstoff JWH 018 für den Rausch verantwortlich ist, frage ich mich, was nun passiert.

Wenn Sie diesen Wirkstoff verbieten, wird es das nächste synt. Cannabinoid geben, das Hersteller auf irgendwelche Kräuter sprühen... den müssten Sie dann auch wieder verbieten usw. usw.

Aus meiner Sicht der Dinge werden Sie mit Ihren Verboten nicht mehr hinterherkommen und irgendwann gibt es vielleicht kaum noch Cannabiskonsumenten, aber dann hat jeder vorige Kiffer zu Hause sein Fläschchen JWH 018 stehen, womit er seine Zigaretten verzaubert...

Zum Thema Cannabis & JWH 018 kann ich als Laie nur sagen: gebt Eure Verbote und Verbotsgedanken auf und steckt alles Geld, was ihr durch sinnlose Polizeiarbeit verschleudert, in Prävention.

Nun meine Frage an Sie: was wird ein Verbot von Spice oder JWH018 bringen? Ist eine Legalisierung von Cannabis nicht doch der bessere Weg, um die Verbreitung solcher "Modedrogen" zu verhindern? Ab jetzt wird es mit Sicherheit dutzende neuer spiceartiger Produkte geben. Möchten Sie die alle verbieten?

Mit besten Grüßen
Slevin Kelebra

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Sehr geehrter Herr Kelebra,

Wie Sie anhand der Presse sicherlich verfolgt haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltende synthetische Cannabinoide "CP- 47.497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seit dem 22.Januar 2009 unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz von Kräutermischungen, die diese Bestandteile enthalten, nach den BtMG untersagt. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch ein dauerhafte Regelung abgelöst werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen ("SMOKE Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener "Spice"-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497" ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Aus diesem Grund mussten zum Schutz der Verbraucher Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verboten werden.

Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach Kräutermischungen wie Spice stark zurückgehen wird. Die von Ihnen angesprochene Gefahr, dass Hersteller andere synthetische Cannabinoide Kräutermischungen beimischen könnten, sehe ich auch. Deshalb werde ich die weitere Entwicklung kritisch verfolgen und fortlaufend durch Untersuchungen überprüfen.

Hinsichtlich Ihrer Forderung nach mehr Prävention anstelle von Verboten teile ich Ihnen mit, dass nach meiner Auffassung Verbote nicht allein das Problem lösen, sondern dass es im Drogen- und Suchtbereich schwerpunktmäßig auf Aufklärung und Prävention ankommt. Erfahrungen zeigen aber auch, dass Verbote zusammen mit Präventionsmaßnahmen große Erfolge erzielen können. Auch Modedrogen können so zurückgedrängt werden. Hier ist beispielsweise die inzwischen abgeklungene Popularität von Ecstacy zu Beginn des Jahrzehnts zu nennen.

Um die Verbreitung von "Modedrogen" zu verhindern, schlagen Sie die Legalisierung von Cannabis vor. Dazu teile ich Ihnen mit, dass eine Legalisierung von Cannabis nach wir vor nicht geplant ist. Zu dem Thema habe ich mich hier bereits umfassend geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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