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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Wolfgang W. bezüglich Gesundheit

Vor jeder Schule kann man 12 - 17 jährige rauchen sehen.
So gut wie die Heraufsetzung des Rauchverbots in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre wohl gemeint war - ohne Kontrolle und Bußgeldbescheide wird sich nichts ändern!
Was gedenken Sie zu tun, damit das Rauchen von Personen unter 18 vor den Schulen und allgemein in der Öffentlichkeit unterbleibt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weege,

Sie kritisieren, dass trotz der Einführung des Rauchverbots viele Jugendliche vor den Schulen rauchen.

Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Auch ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sehe die Problematik, dass sich nicht alle an diese Regelung des Jugendschutzgesetzes halten.

Die Ordnungsämter müssen hier vor Ort tätig werden. Sie haben die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe ich leider keine Möglichkeit einzugreifen.

Aber auch den Schulen kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu. Denn auch dort muss das Thema Rauchfreiheit platziert werden.

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen ergänzend mit, dass zur Zeit ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention erarbeitet wird. Als Maßnahmen sind vorgesehen:

1. Stärkung von bewährten Projekten, wie "rauchfreie Schule", "Be smart - don´t start", "Klasse 2000", etc. und Verbesserung/Überarbeitung der entsprechenden Materialen. Zusätzlich sollten mehr Lehrerinnen und Lehrer für die Tabakprävention sensibilisiert und qualifiziert werden .

2. Förderung neuer Schulprogramme zum Nichtrauchen, bei deren Entwicklung verstärkt auf zielgruppengerechte, nach Schulform und Geschlecht differenziert, Ausrichtung geachtet wird.

3. Unterstützung der Bundesländer bei der Entwicklung und Einführung von Unterrichtseinheiten zum Nichtrauchen und zur Gesundheitsförderung. Die Schulcurricula sollten spezifisch für verschiedene Schultypen angeboten werden.

Der vollständige Text der Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates ist auf der Website www.drogenbeauftragte.de abrufbar. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, ist Gegenstand eines Abstimmungsprozesses, dessen Abschluss Anfang des nächsten Jahres zu erwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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