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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Martin P. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Martin P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Bätzing

Sie haben für die Verlängerung in Afghanistan gestimmt.

Wie werden die Familien der gefallenen Soldaten finanziell abgesichert?

Besteht die Gefahr das eine Frau und Mutter nach Verlust Ihres Mannes/Soldat nun mit Hartz IV zurecht kommen muss?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Paul

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Paul,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Problematik muss in der Tat geregelt sein. Ich kann nicht auf der einen Seite Soldaten in einen Konflikt schicken und auf der anderen Seite mich vor der Verantwortung für deren Familien drücken.
Grundsätzlich ist die Versorgung von Hinterbliebenen unterschiedlich geregelt, je nachdem, wie deren Status in der Bundeswehr ist.

Berufssoldaten (ähnlich den Beamten) sind dabei besser gestellt, als Soldaten auf Zeit. Diese wiederum besser als freiwillig länger dienende Wehrpflichtige.

Zunächst erhält die Familie (Ehepartner und Kinder) eines Soldaten, unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses bei einem Tod aufgrund eines solchen Einsatzes eine Einmalzahlung von 60.000,- €. Um die Schlechterstellung von Zeitsoldaten und freiwillig länger dienenden Wehrpflichtigen zumindest ein bisschen besser auszunutzen, erhalten die Hinterbliebenen bei diesen zusätzlich 15.000,- €, sowie 3.000,- € für jedes vollendete Dienstjahr.

Die Witwen von Berufssoldaten haben darüber hinaus einen Anspruch auf 60 % Hinterbliebenenversorgung aus dem errechneten Ruhegehalt des Soldaten. Waisen haben einen Anspruch auf jeweils 12 % der Hinterbliebenenversorgung, im Falle, dass es Vollwaisen sind auf 20 %. Sofern der Soldat durch eine Einsatzverletzung im Ausland stirbt, wie das auch bei den in Afghanistan verstorbenen Soldaten der Fall gewesen ist, wird die Witwen- und Waisenversorgung darüber hinaus nach dem Ruhegehalt eines 2 (in einigen Fällen auch 3) Dienstgrade höher angesiedelten Soldaten berechnet.

Die Witwen und Waisen von Zeitsoldaten und freiwillig länger dienenden Wehrpflichtigen erhalten die oben genannte Einmalzahlung, haben aber in der Hinterbliebenenversorgung einen deutlich geringeren Versorgungsanspruch, der wie bei jedem Arbeitnehmer von schon erworbenen Anwartschaften in der Rentenversicherung abhängig ist. Daneben gibt es eine kleine ebenfalls von der Dienstzeit abhängige Versorgung durch die Bundeswehr.

Neben den finanziellen Zahlungen gibt es Unterstützungen auf dem psychologischen Sektor, wobei die Versorgung der Hinterbliebenen hier noch deutlich verbessert werden könnte.

Im Regelfall wird kein Hinterbliebener eines Soldaten im Einsatz durch den Todesfall in Armut geraten. Bei einer ungünstigen Situation, beispielsweise einem freiwillig länger dienenden Wehrpflichtigen, der kurz vor Ende der Dienstzeit im Einsatz verstirbt, könnte sich aber längerfristig eine Versorgung nur knapp am Existenzminimum ergeben. Die Bundeswehr weist daher auch immer darauf hin, dass eine zusätzliche private Absicherung der Familie bei Auslandseinsätzen sinnvoll ist. Der Auslandsverwendungszuschlag, den Soldaten im Auslandseinsatz erhalten, wird auch für diesen Zweck gezahlt.

Sollte es in der Praxis dennoch unverschuldet zu einem solchen Fall kommen, müssten wir eine schnelle unbürokratische Hilfemöglichkeit suchen und finden.

Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB

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