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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Christian G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christian G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Bätzing,
ich, Christian Gruß, habe einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim BfArM gestellt, da meine Krankenkasse die Kostenübernahme nicht gestattet!
Vom Herrn Dr. Schinkel bekam ich jetzt allerdings Post das der Antrag abgelehnt wurde aus Gründen die völlig an den Haaren herbeigezogen sind! Ich sollte eine Medikamentenliste an das BfArM schicken, jedoch war eine Medikamentenliste bei Herrn Dr. Schinkel. Diese Medikamentenliste beinhaltete alle Medikamente meiner Schmerztherapie mit zugehöriger Maximaldosierung die von meinem Arzt auch bestätigt wurde!
Wieso wird es Menschen denen Cannabis als Schmerztherapie hilft die Nutzung in unserem Staat so schwer gemacht? Grenzt es nicht an einer amtlichen Körperverletzung wenn die Verwendung vom BfArM untersagt wird?

Des weiteren bitte ich sie die Fragen von Dr. Med. Franjo Grotenhermen zu beantworten.

Mit freundlichem Gruß
Christian Gruß

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gruß,

zunächst möchte ich meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, dass eine Erkrankung Ihnen die Anwendung schmerzlindernder Mittel erforderlich macht. Ihr als Schmerzpatient vorgetragenes Anliegen, Cannabis zu medizinischen Zwecken schmerzlindernd einzusetzen, kann ich nachvollziehen. Zugleich möchte ich Sie bitten, in Ihren Überlegungen die Rechtslage zu berücksichtigen. Wie Sie wissen, ist Cannabis rechtlich gesehen kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eröffnet nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch einem Patienten, dem eine gleich wirksame Therapiealternative nicht zur Verfügung steht, erteilt werden. Das für die Entscheidung zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bezieht in seine Antragsprüfung neben den Voraussetzungen des BtMG auch die medizinischen Aspekte im konkreten Einzelfall ein und bittet daher im Bedarfsfall um differenzierte ärztliche Auskünfte.

Wie Sie mir mitteilen, wurde Ihr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Verweis auf fehlende ärztliche Unterlagen abgewiesen. Ohne Kenntnis der Ablehnungsgründe kann ich die vom BfArM zu Ihrem Antrag getroffene ablehnende Entscheidung nicht bewerten. Auch halte ich ein öffentliches Internetforum nicht für geeignet, eine solche ablehnende Entscheidung, der derart sensible persönliche Daten zugrundeliegen, inhaltlich zu diskutieren. Sie haben die Möglichkeit, gegen die vom BfArM getroffene Entscheidung Widerspruch einzulegen bzw. den Klageweg zu beschreiten. Im Rahmen dieser Möglichkeiten möchte ich Ihnen nahelegen, im Bedarfsfall ggf. noch erforderliche ärztliche Unterlagen nachzureichen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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