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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Kai S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kai S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ein paar kurze Worte zu den in Ihrer Antwort auf meine Frage vom 20.06.08 genannten Aufnahmekriterien, welche ich in selbiger Fragestellung bereits aufgeführt hatte.

Ein Mißbrauch von Hortensienblüten liegt, zumindest laut dem Spiegelartikel, in NICHT UNERHEBLICHEM Maße vor und eine Gesundheitsgefährdung ist auch alles andere als von hypothetischer Natur.
Bezüglich des Abhängigkeitspotentials eines Stoffes äußern Sie, dass es ein wesentliches Kriterium zur Unterstellung unter das BtmG (BetäubungsmittelGesetz) ist. Ein Abhängigkeitspotenzial liegt beispielsweise bei dem Aztekensalbei (Salvia Divinorum), wenn überhaupt, in nur sehr geringem Maße vor.
Somit, und das erkennt auch der Laie, ist die Sachlage beim Aztekensalbei und den Hortensienblüten durchaus ähnlich, mit dem Unterschied, dass der Konsum letzterer erwiesener Maßen organische Schäden bzw. sogar den Tod herbeiführen kann.

Wo liegt nun der signifiante Unterschied zwischen dem Aztekensalbei (Salvia Divinorum) und den Hortensien, genauer gesagt:

Was rechtfertigt das Verbot des Aztekensalbeis, wobei im Gegensatz dazu die Hortensien Ihrer Meinung nach kein ausreichendes Gefährdungspotenzial besitzen, das eine Unterstellung unter das BtmG bzw., wie ich vermute, auch nicht unter die des AmG rechtfertigt?

Wie kann das sein?
Selbst der Sachverständige im damaligen Verbotsverfahren um den Aztekensalbeis, Tibor Harrach, sagt, dass “die gesundheitlichen Risiken dieser Rausch erzeugenden Salbeiart rein hypothetisch sind.“ [Quelle: http://jungle-world.com/artikel/2008/10/21292.html ].

Mit freundlichem Gruß
Kai Szodruch

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Sehr geehrter Herr Szodruch,

jede Ihrer Fragen im Abgeordnetenwatch bezieht sich mittel- oder unmittelbar auf die Unterstellung von "Salvia Divinorum" unter das Betäubungsmittelgesetz. Dazu habe ich mich bereits vielfach, auch an Sie gerichtet, geäußert.

Am 26. Januar 2008 baten Sie um meine Stellungnahme bezüglich der Gründe für den Beschluss, Salvia Divinorum dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen. Am 14. Februar 2008 hinterfragten Sie die Unterscheidung zum Umgang mit legalen Suchtmitteln, wie Alkohol oder Nikotin, beziehungsweise Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, wie Salvia Divinorum. Am 20. Juni 2008 forderten Sie mich unter Verweis auf einen im Spiegel erschienenen Artikel auf, Gartenhortensien als "Biodroge", ebenso wie Salvia Divinorum, dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen. Jede Ihrer Fragen wurde bereits ausführlich beantwortet.

Der von Ihnen am 20. August 2008 zitierte Spiegel-Artikel mit dem Titel "Triebtäter im Blumenbeet" datiert vom Januar 2004. Dazu habe ich Ihnen mitgeteilt, dass "im Falle der Gartenhortensie keine Inhaltsstoffe bekannt sind, denen Abhängigkeiten zugeschrieben werden" und demzufolge keine Unterstellung von Hortensien unter das BtMG vorgesehen ist. Auch in dem betreffenden Spiegel-Artikel selbst erklärt Matthias Melzig, Professor für Pharmazeutische Biologie an der Freien Universität Berlin: "Das ist wie bei einem Placebo: Wer daran glaubt, spürt tatsächlich etwas." Zugleich heißt es "Fachleute warnen [´Hortensien-Junkies´] allerdings vor der Gefahr einer Überdosierung. In größeren Mengen führen die Blumen-Joints zu Schwindelgefühl, Beklemmungen und Störungen des zentralen Nervensystems."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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