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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernhard K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

das Bundesverfassungsgericht hat, wie ich befürchtete, die unklare Gesetzesformulierung zum Rauchverbot ausgenutzt um der Tabakmafia in die Hände zu spielen.
Werden Sie nun über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein weitergehendes Rauchverbot in der Gastronomie umsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,

im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 sehe ich eine Bestätigung der vom Gesetzgeber unternommenen Anstrengungen zum Nichtraucherschutz. Das Urteil betont ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut ist und kritisiert, dass die getroffenen Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie nicht konsequent sind. Die Entscheidung ist damit ein Urteil gegen die Ausnahmeregelungen und nicht gegen den Nichtraucherschutz. Die Länder sind nun aufgefordert, ihre Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz so zu gestalten, dass Ungleichbehandlung und damit verbundene Wettbewerbsverzerrungen entfallen. Ich selbst werbe seit langem dafür, einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie durch den gänzlichen Verzicht auf alle Ausnahmetatbestände zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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