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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Rico H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit Freude nehme ich zur Kenntnis mit wieviel Energie Sie auf die Ihnen gestellten Fragen eingehen.

In Ihrer
Antwort an Herrn Heinke stellten Sie richtigerweise fest:

"Nach Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses können nationale Parlamente gegen die Missachtung der Subsidiarität vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen."

Wieviel Sinn macht es aber, eine Klage gegen die EU von der EU entscheiden zu lassen? Wäre das nicht das selbe, als wenn ein vermeintlicher Betrüger selbst entscheidet ob er betrogen hat?

weiterhin führen Sie aus:

"Der Vertrag von Lissabon schafft zudem erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens. Dadurch wird die direkte Demokratie in der EU gestärkt."

Angesichts der dafür erforderlichen Voraussetzungen, für wie wahrscheinlich halten Sie es, daß dieser jemals zustande kommt?

Sie behaupten ausserdem:

"Aber die Minister unterliegen wie die ganze Regierung der Kontrolle der nationalen Parlamente."

Aber war es nicht Frau Zypries, die die Vorratsdatenspeicherung in der EU einbrachte und dann dem Bundestag erklärte, man müsse sich an die Vorgaben der EU halten? Auf diese Weise werden die nationalen Parlamente im Prinzip einfach umgangen, oder liege ich da falsch?

"Die Stärkung des europäischen Parlaments wird sicherlich eine Aufgabe der nächsten Jahre sein."

Warum? Wieso kann man es nicht gleich richtig machen?
Einen Brunnen zu vergiften, um ihn dann schrittweise wieder trinkbar zu machen ist doch absurd.
Einen Weg zu beschreiten, macht doch nur Sinn, wenn er zu Ziel führt. Wenn wir ihn einschlagen, nur weil er im Augenblick begehbar ist, kann doch nicht Zweck der Veranstaltung sein?

mit freundlichen Grüßen

Rico Haaske

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haaske,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Wenn Sie bezweifeln, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU erfolgversprechend ist, müssten Sie auch den Sinn von deutschen Verwaltungsgerichten für Klagen gegen den deutschen Staat bezweifeln. Glücklicherweise gibt es eine Unabhängigkeit der Justiz. Sowohl in Deutschland, als auch beim EuGH ist erprobt, dass diese Unabhängigkeit funktioniert. Es ist keinesfalls so, dass der Europäische Gerichtshof automatisch für die Kommission oder das Parlament entscheidet, dies lässt sich anhand der bisherigen Rechtsprechung auch feststellen.

Zur direkten Demokratie:
Das Argument, ein Bürgerbegehren käme sowieso nicht zustande, finde ich von Seiten eines Befürworters direkter Demokratie ein bisschen schwach. Wenn es denn um so klare Mehrheiten geht, dann muss es doch auch möglich sein, diese zu mobilisieren. Ich bin zudem offen dafür, die Instrumente direkter Demokratie auch auf EU-Ebene weiter auszubauen.Aber die Regelung im Lissabonner Vertrag ist doch dann schon ein Schritt in die richtige Richtung, oder sehen Sie das anders?

Die Problematik, dass die Regierungen europäischer Länder ihre Wünsche auf EU-Ebene durchdrückt und dann dem nationalen Parlament vorhält,besteht in der Tat. Aber dies kann man auch den Parlamenten anlasten.Den Parlamenten wäre es nicht verwehrt, den Ministerien auch für deren Handlung auf EU-Ebene Vorschriften zu machen. Nichtsdestotrotz vertrete ich auch auf nationaler Ebene die Meinung, dass es mehr Aufgabe des Parlamentes wäre, die Richtung der Politik zu bestimmen, als das bisher der Fall ist. Hierzu wäre aber beispielsweise auch ein erheblicher Transfer von menschlichem know-how auf die Ebene des Parlaments nötig. Diese Forderung, die mit weiteren Kosten für den Steuerzahler verbunden wäre, wäre sicherlich nicht sehr populär.

Ihre Schlussfolgerung mit dem vergifteten Brunnen, dreht -meine ich- die Tatsachen um. Der Machtzuwachs des Parlaments ist doch eine Verbesserung, die schrittweise weiter erreicht werden muss. Ich darf auch dran erinnern, dass in den ursprünglichen Plänen, die wegen des großen Widerstandes der Bevölkerung in Europa aufgegeben werden mussten, meiner Erinnerung nach die Kompetenzen des Parlaments noch weiter gefasst werden sollten. Dies ist durch den Widerstand, der mehr Demokratie dienen soll, verhindert worden. Das finde ich widersinnig.Und manchmal muss man eben kleine Schritte gehen, weil man aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse große Schritte nicht machen kann. Der Forderung, dann keine Schritte zu machen, kann ich mich nicht anschließen.

Herr Haaske, ich fand unseren Austausch durchaus erfrischend, bitte aber um Verständnis, wenn die Fragen der Bürger aus meinem Wahlkreis,die ich direkt vertrete, Vorrang haben. Glücklicherweise habe in den letzten Monaten dort noch eine erhebliche Zunahme zu verzeichnen,das zeigt mir, dass meine Bürger wissen, dass ich mich für sie einsetze, jedoch ist dies natürlich auch mit viel Arbeit verbunden. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich Ihnen in Zukunft nicht immer so ausführlich antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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